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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücken von Ersatzmitgliedern bei Langzeiterkrankung

S
Sigurjohnsson
Jan 2018 bearbeitet

Aus unserem Betrieb scheidet zum 1.1.2016 die Vorsitzende aus. Ein Ersatzmitglied rückt nach. Die beiden ersten Ersatzmitglieder in der Liste sind bereits über längere Zeit erkrankt und nicht anwesend. Ist es richtig, daß ich in diesem Fall das nächste "anwesende", nicht erkrankte Ersatzmitglied "Nachrücken" lasse? Und was passiert, wenn einer oder beide Langzeit Erkrankte wieder gesund sind?

Vielen Dank!

1.49803

Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

17.12.2015 um 15:21 Uhr

Wenn der eigentliche Nachrücker (Ersatzmitglied) kommt wird dieses Mitglied des BRs. Oder wenn das höherstehende Ersatzmitglied kommt wird dieses Nachrücker. Der nicht Erkrankte wird dann wieder Ersatzmitglied.

G
gironimo

17.12.2015 um 15:22 Uhr

Du rückst nach, bis einer der erkrankten wieder da ist. Dann bist Du wieder Ersatzmitglied. Natürlich ist auch noch die Quotenregelung (Minderheitengeschlecht) zu beachten.

N
niemand

18.12.2015 um 17:42 Uhr

Ich denke das eigentliche Ersatmitglied, das im Moment krank ist rückt jetzt als Br Mitglied nach. Es ist darüber so fern das möglich ist zu informieren. Dieses neue Br Mitglied wird so lange es verhindert ist durch das verfügbare Ersatzmitglied vertreten. Bei der Einladung zu BR Sitzungen sind aber erkrankte BR so weit das möglich ist einzuladen mit der Tagesordnung, so dass es ihm möglich ist sich auch wärend seiner Erkrankung für nicht verhindert zu erklären und an der Sitzung teilnehmen kann. Das auch eingeladene Ersatzmitglied nimmt in solch einem Fall dann nicht an der Sizung teil.

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