Erstellt am 17.12.2015 um 14:21 Uhr von Erbsenzähler
Wenn der eigentliche Nachrücker (Ersatzmitglied) kommt wird dieses Mitglied des BRs. Oder wenn das höherstehende Ersatzmitglied kommt wird dieses Nachrücker. Der nicht Erkrankte wird dann wieder Ersatzmitglied.
Erstellt am 17.12.2015 um 14:22 Uhr von gironimo
Du rückst nach, bis einer der erkrankten wieder da ist. Dann bist Du wieder Ersatzmitglied.
Natürlich ist auch noch die Quotenregelung (Minderheitengeschlecht) zu beachten.
Erstellt am 18.12.2015 um 16:42 Uhr von Niemand
Ich denke das eigentliche Ersatmitglied, das im Moment krank ist rückt jetzt als Br Mitglied nach. Es ist darüber so fern das möglich ist zu informieren. Dieses neue Br Mitglied wird so lange es verhindert ist durch das verfügbare Ersatzmitglied vertreten.
Bei der Einladung zu BR Sitzungen sind aber erkrankte BR so weit das möglich ist einzuladen mit der Tagesordnung, so dass es ihm möglich ist sich auch wärend seiner Erkrankung für nicht verhindert zu erklären und an der Sitzung teilnehmen kann. Das auch eingeladene Ersatzmitglied nimmt in solch einem Fall dann nicht an der Sizung teil.