Erstellt am 14.12.2015 um 15:39 Uhr von Pjöööng
Ein Ausschuss kann natürlich auch Beschlüsse fassen, sonst wäre er eigentlich gar nicht arbeitsfähig. Er kann aber immer nur Beschlüsse fassen, die die ihm zur selbständigen Erledigung übertragenen Aufgaben umfassen.
Ein Ausschuss setzt sich in der Regel aus Mitgliedern des Betriebsrates zusammen (Ausnahme: WiA). Der BR wählt also aus seiner Mitte Mitglieder die bestimmte Aufgaben zusammen bearbeiten.
Arbeitsgruppen sind Gruppen von Arbeitnehmern, die zusammen bestimmte Arbeiten erledigen. Diesen können im Rahmen des § 28a BetrVG Aufgaben des Betriebsrates übertragen werden. Hier gibt der Betriebsrat also Kompetenzen nach außen ab.
Erstellt am 14.12.2015 um 16:46 Uhr von gironimo
Sofern die Ausschüsse nicht gesetzlich verankert sind (z.B. Arbeitssicherheitsausschuss), setzen sonstige Ausschüsse voraus, dass der BR hierüber eine BV mit dem AG abschließt.
Aber abgesehen von den gesetzlich genannten Ausschüssen, sollte der BR es sich gut überlegen, ob er Rechte aus der Hand gibt. Und selbst bei Ausschüssen des BR sollte man nicht so weit gehen, die Mitbestimmungs- "Grund"-rechte zu weit zu delegieren.