Einsatzwechseltätigkeit
Hallo, Arbeitnehmer A bei Firma B(Service ca. 40MA), Angestellter seit ca. 15 Jahren, Firmenfahrzeug mit Privatnutzung, Einsatzwechseltätigkeit, direkt zum Kunden. Chef fällt plötzlich ein A muss sich täglich als einziger im Betrieb anmelden dann Fahrt zu div. Kunden und dann im Büro abmelden und Heimfahrt(Schikane).
Ist die Fahrzeit weiterhin Arbeitszeit, muss das Fahrzeug mit 0,03 versteuert werden, entfällt die Einsatzwechseltätigkeit ?? keine Tätigkeit im Büro
Community-Antworten (3)
11.12.2015 um 13:10 Uhr
Hallo quaden, Also mit den Informationen die du uns gegeben hast, kann ich auch nur eine pauschale Antwort geben. Dadurch, dass sich die Tätigkeit nicht ändert, der MA macht noch immer Service, sehe ich keinen Grund warum dies nicht mehr so sein sollte. Zu seiner Tätigkeit gehört das Reisen immer noch dazu, da der MA sonst seine Tätigkeit im Service nicht erbringen kann.
Grundsätzlich gilt aber, dass dies immer im Einzefall geprüft werden muss. Gibt es z.B. Vereinbarungen, Tarifverträge, arbeitsvertragliche Regelungen etc. die dies vielleicht regeln? siehe auch BAG, AZ 5 AZR 428/96, Urteil vom 03.09.97
11.12.2015 um 13:11 Uhr
Da schafft er doch sicherlich weniger Kunden?
Der BR ist nicht nur beim Beginn und Ende der Arbeitszeit dabei, sondern auch bei der Frage, wo die Arbeit beginnt und endet.
Im übrigen kommt es auch stark auf den Autonutzungsvertrag an, den der Kollege mit dem AG hat.
11.12.2015 um 14:02 Uhr
@gironimo es stellt sich zunächst die Frage,ob überhaupt ein BR besteht. Unabhängig davon könnte Schikane durchaus in Betracht kommen, wenn bei allen gleichgelagerten Fällen der betroffene MA als einziger veranlaßt wird,vor und nach dem Kundeneinsatz zunächst den Betrieb anzusteuern,nur um sich dort AN- BZW ABZUMELDEN.
Wenn ein BR besteht,hätte er meiner Auffassung nach gemäß §87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG bei der An-bzw Abmeldung ein Mitbestimmungsrecht,da die Anweisung NICHT mit der Arbeitsausführungen im Kundenbetrieb im Zusammenhang steht.
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