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Wer entsendet KBR Mitglieder zur Fortbildung?

C
Coolidge
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben einen neu gegründeten KBR, der seine Mitglieder jetzt natürlich erst einmal entsprechend schulen möchte. Entsprechender Beschluss wurde dem AG mitgeteilt. Dieser behauptet jetzt aber, dass die in den KBR entsendenden lokalen BRs jeweils diesen Beschluss fassen müssen (also der BR in dessen Gremium das entsprechende KBR Mitglied beisitzt). Ist dies korrekt? Kann dazu nur wenig finden.

Viele Grüße und danke

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

10.12.2015 um 12:50 Uhr

Dein Arbeitgeber hat recht, nur der des Kollegen der in den KBR entsandt ist beschließt die Seminarteilnehme, das gleiche gilt auch für Mitglieder des GBR. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Zuständigkeit des GBR oder KBR bzw deren Nichtzuständigkeit. Lese im BetrVG für was GBR und KBR zuständig sind, dann hast du die Antwort

G
gironimo

10.12.2015 um 15:05 Uhr

Nicht immer nur googeln. Da kommt oft nichts gescheites dabei heraus. Lieber mal einen Basiskommentar nur Hand nehmen.

Zum Beispiel den Fitting und dort: § 51 Randziffer 43

Der Arbeitgeber hat Recht.

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