Liebe Forumteilnehmer,
eine Frage zum runter kommen. Formalkram:
Die nächste Konzernbetriebsratssitzung steht bevor und es stellt sich die Frage, wer bei folgender Konstellation KBR-Mitglieder entsenden darf: Ein Betrieb mit zwei Standorten und zwei Betriebsratsgremien muss einen GBR gründen. Die GBR-Mitglieder sind auch schon bestimmt, allein die Kollegen bekommen es nicht gebacken eine konstituierende GBR Sitzung zu veranstalten und Mitglieder in den KBR zu entsenden. Diese Situation wird sich vor der KBR-Sitzung auch nicht ändern. Wer entsendet? Die lokalen BRs? Der größere der beiden? Keiner?
LG
pummelfee