Entsendung in KBR
Liebe Forumteilnehmer, eine Frage zum runter kommen. Formalkram: Die nächste Konzernbetriebsratssitzung steht bevor und es stellt sich die Frage, wer bei folgender Konstellation KBR-Mitglieder entsenden darf: Ein Betrieb mit zwei Standorten und zwei Betriebsratsgremien muss einen GBR gründen. Die GBR-Mitglieder sind auch schon bestimmt, allein die Kollegen bekommen es nicht gebacken eine konstituierende GBR Sitzung zu veranstalten und Mitglieder in den KBR zu entsenden. Diese Situation wird sich vor der KBR-Sitzung auch nicht ändern. Wer entsendet? Die lokalen BRs? Der größere der beiden? Keiner? LG pummelfee
Community-Antworten (3)
09.08.2016 um 15:33 Uhr
Gute Frage - stehen so wichtige Themen auf der Tagesordnung?
09.08.2016 um 15:43 Uhr
@gironimo "Gute Frage - stehen so wichtige Themen auf der Tagesordnung?"
Verstehe deine Frage nicht, versuche es mal so: Auf der Tagesordnung des KBR stehen wichtige Themen bzw. Beschlüsse. Diese dürfen durch falsche Entsendung in den KBR nicht gefährdet werden.
Aber unser RA meint inzwischen: Dann lieber gar nicht entsenden oder optimalerweise die beiden lokalen BRs zur konstituierende Sitzung zu "motivieren".
09.08.2016 um 15:59 Uhr
Keiner entsendet.
Die Entsendung ist in § 54 geregelt. Grundsätzlich entsenden die GBRs, Ausnahme § 54 Abs. 2.
§ 54 Abs. 2 ist aber nicht anzuwenden, wenn die einzelnen Betriebsräte entgegen der zwingenden Bestimmung des § 47 keinen Gesamtbetriebsrat gebildet haben.
Prüfe einfach mal die Kommentierungen zu § 54 Abs. 2.
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