Erstellt am 10.12.2015 um 10:12 Uhr von moreno
Hallo simbr
Aufgestockt wird sowieso nicht wenn dann gibt's ne Neuwahl und dann wird mit 11 BRs weiter gemacht.
Aber dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Amtszeit des Betriebsrats endet vorzeitig außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums, wenn
•mit Ablauf von 24 Monaten seit dem Tag der letzten Wahl die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist (§13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG), Quelle IFB
Erstellt am 10.12.2015 um 11:18 Uhr von fantil
Das bedeutet für euch, wenn ihr zum Zeitpunkt der letzten Wahl zwischen 201 und 268 regelmäßig Beschäftigte ward, kommt es zu Neuwahlen, wenn ihr mit Ablauf von 24 Monaten seit dem Tag der letzten Wahl dann 401 und mehr regelmäßig Beschäftigte seit.
Ward ihr damals mehr als 268 regelmäßig Beschäftigte musst du zu dieser Anzahl 50 % hinzuaddieren, wenn dann diese Anzahl mit dem Stichtag erreicht wird kommt es zu Neuwahlen.
Sonst gibt es den 11-Rat erst bei den nächsten Wahlen 2018.