W.A.F. LogoSeminare

Teilnahme an Seminaren der Berufsgenossenschaften

E
Eisfee
Jan 2023 bearbeitet

Hallo, Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an Seminaren der Berufsgenossenschaften verweigern obwohl ein Beschluss des BR existiert. Leider finde ich dazu nichts. Ja, in Kontakt mit der BG bin schon getreten, antworten dauern bei den immer etwas länger.

334010

Community-Antworten (10)

R
RudiRadeberger

24.01.2023 um 12:21 Uhr

Welches Wissen wird denn dort vermittelt?

E
Eisfee

24.01.2023 um 12:31 Uhr

Es sind verschiedene Themen Von gefährdungsbeurteilungen,Schutz vor Gewalt und Übergriffen, elektrische Anlagen. Brandschutz Konflikt Management. Alles was der AG stark schleifen gelassen hat.

R
RudiRadeberger

24.01.2023 um 12:36 Uhr

Der Ifb schreibt: Der Betriebsrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren u. a. die zuständige Berufsgenossenschaft durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen (§ 89 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Sofern innerbetriebliche Bemühungen des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber um Abstellung von Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen erfolglos geblieben sind, kann der Betriebsrat die zuständige Berufsgenossenschaft um Abhilfe ersuchen. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an die Behörde übermittelt werden, hat der Betriebsrat die Datenschutzbestimmungen für die Übermittlung von Daten an Dritte zu beachten (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, BAG 3.6.2003 - 1 ABR 19/02). Die Berufsgenossenschaften sind ihrerseits aufgefordert mit den Betriebsräten zusammenzuarbeiten (§ 20 Abs. 3 SGB VII).

Heißt für mich: wenn der AG das hat schleifen lassen, dürft ihr bei der BG um Abhilfe ersuchen. Einen Schulungsanspruch kann ich da nicht erkennen.

E
Eisfee

24.01.2023 um 12:51 Uhr

Und wie soll man sowas erkennen wenn man es nicht weiß, oder wo man nachschlagen muss?

M
Moreno

24.01.2023 um 12:55 Uhr

Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

E
Eisfee

24.01.2023 um 12:59 Uhr

Vielen Dank @Moreno.

R
rtjum

24.01.2023 um 13:21 Uhr

und bei der BG wird es für den AG meist sogar billiger weil da zahlt er ja eh schon für und viele Seminare sind dann fast kostenfrei. wobei ich nicht bei all den Themen einen Schulungsanspruch auf Spezialseminare sehe aber Grundwissen hat Moreno ja schon geschrieben.

M
Muschelschubser

24.01.2023 um 13:28 Uhr

Ergänzung zum Beitrag von @moreno:

Einige Seminarausschreibungen beinhalten einen Hinweis auf §37 Abs. 6 BetrVG. Das wäre das untrügerische Signal, dass Ihr einen Schulungsanspruch habt.

E
Eisfee

24.01.2023 um 14:04 Uhr

Leider ist das bei meiner Berufsgenossenschaft nicht so. Da gibt es nur den Reiter für Betriebsräte, die Themen, die ich geschrieben habe, sind aus Vorkommnissen oder Verhalten von Mitarbeitern und Führungskräften entstanden.

R
rtjum

25.01.2023 um 09:14 Uhr

"Da gibt es nur den Reiter für Betriebsräte," auch das ist ja ein recht eindeutiger Hinweis darauf, dass es sich um Seminare für BRs handelt. bei unserer BG sind die nur immer so schnell voll dass man quasi täglich schauen muss ob neue ausgeschrieben sind und es gibt durchaus andere Anbieter, die die Themen in Seminaren sicher auch professionell behandeln.

Ihre Antwort