Teilnahme an Seminaren der Berufsgenossenschaften
Hallo, Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an Seminaren der Berufsgenossenschaften verweigern obwohl ein Beschluss des BR existiert. Leider finde ich dazu nichts. Ja, in Kontakt mit der BG bin schon getreten, antworten dauern bei den immer etwas länger.
Community-Antworten (10)
24.01.2023 um 12:21 Uhr
Welches Wissen wird denn dort vermittelt?
24.01.2023 um 12:31 Uhr
Es sind verschiedene Themen Von gefährdungsbeurteilungen,Schutz vor Gewalt und Übergriffen, elektrische Anlagen. Brandschutz Konflikt Management. Alles was der AG stark schleifen gelassen hat.
24.01.2023 um 12:36 Uhr
Der Ifb schreibt: Der Betriebsrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren u. a. die zuständige Berufsgenossenschaft durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen (§ 89 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Sofern innerbetriebliche Bemühungen des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber um Abstellung von Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen erfolglos geblieben sind, kann der Betriebsrat die zuständige Berufsgenossenschaft um Abhilfe ersuchen. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an die Behörde übermittelt werden, hat der Betriebsrat die Datenschutzbestimmungen für die Übermittlung von Daten an Dritte zu beachten (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, BAG 3.6.2003 - 1 ABR 19/02). Die Berufsgenossenschaften sind ihrerseits aufgefordert mit den Betriebsräten zusammenzuarbeiten (§ 20 Abs. 3 SGB VII).
Heißt für mich: wenn der AG das hat schleifen lassen, dürft ihr bei der BG um Abhilfe ersuchen. Einen Schulungsanspruch kann ich da nicht erkennen.
24.01.2023 um 12:51 Uhr
Und wie soll man sowas erkennen wenn man es nicht weiß, oder wo man nachschlagen muss?
24.01.2023 um 12:55 Uhr
Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
24.01.2023 um 12:59 Uhr
Vielen Dank @Moreno.
24.01.2023 um 13:21 Uhr
und bei der BG wird es für den AG meist sogar billiger weil da zahlt er ja eh schon für und viele Seminare sind dann fast kostenfrei. wobei ich nicht bei all den Themen einen Schulungsanspruch auf Spezialseminare sehe aber Grundwissen hat Moreno ja schon geschrieben.
24.01.2023 um 13:28 Uhr
Ergänzung zum Beitrag von @moreno:
Einige Seminarausschreibungen beinhalten einen Hinweis auf §37 Abs. 6 BetrVG. Das wäre das untrügerische Signal, dass Ihr einen Schulungsanspruch habt.
24.01.2023 um 14:04 Uhr
Leider ist das bei meiner Berufsgenossenschaft nicht so. Da gibt es nur den Reiter für Betriebsräte, die Themen, die ich geschrieben habe, sind aus Vorkommnissen oder Verhalten von Mitarbeitern und Führungskräften entstanden.
25.01.2023 um 09:14 Uhr
"Da gibt es nur den Reiter für Betriebsräte," auch das ist ja ein recht eindeutiger Hinweis darauf, dass es sich um Seminare für BRs handelt. bei unserer BG sind die nur immer so schnell voll dass man quasi täglich schauen muss ob neue ausgeschrieben sind und es gibt durchaus andere Anbieter, die die Themen in Seminaren sicher auch professionell behandeln.
Verwandte Themen
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Reisekosten zu Seminaren für BR
ÄlterHallo ihr Lieben, Heute eine Neue Frage. In unserem Gremium werden per Geschäftsordnung immer im Januar des neuen Jahres eine gewisse Anzahl an sachbezogenen Seminaren für unsere Mitglieder und Na
AG verbietet Teilnahme an BR-Seminar
ÄlterGuten Morgen, unser AG hat wg. Corona die Teilnahme an sämtlichen Seminaren untersagt. Laut Webseite des Anbieters, findet das Seminar nach wie vor statt. Kann der AG den BR-Mitgliedern die Teilnahme
AG untersagt Teilnahme an WAF-Seminaren.
ÄlterKann der AG die Teilnahme an Waf-Seminaren, die nach § 37.6 angeboten werden, überhaupt verweigern? Er begründet die Teilnahme z.B. damit, dass in 2010 ein neuer BR gewählt wird und man ja nicht wisse
Teilnahme einer nicht BR-Mitglied an eine BR-Sitzung Ja/Nein
ÄlterHier die Fakten: Unser Betrieb hat mehrere Dienststellen. Wir haben ein BR für alle Dienstellen. Eine dieser entfernte Dienstellen (Betriebshof X) ist ca. 50 km vom Hauptbetrieb entfernt. Unser B