Erstellt am 16.03.2020 um 09:19 Uhr von takkus
Kommt drauf an. Wenn es eine allgemeine Einstellung der Reisetätigkeit für die Mitarbeitenden des Unternehmens gibt, sollte sich auch der Betriebsrat an solche Regelungen halten. Macht auf das Gremium keinen guten Eindruck, wenn kein Mitarbeitender eine Dienstreise antreten darf, der BR denn doch eine Reise unternimmt.
Verbieten kann er es u.U. nicht, aber man muss dann auch mal den gesunden Menschenverstand walten lassen.
Erstellt am 16.03.2020 um 10:07 Uhr von nicoline
Snazz,
überall, jeden Tag und den ganzen Tag lang wir davon geredet, so wenig wie möglich Kontakte zu haben. Unabhängig davon, ob der AG das verbieten kann oder nicht, finde ich auch:
*man muss dann auch mal den gesunden Menschenverstand walten lassen.*
Erstellt am 16.03.2020 um 10:46 Uhr von Snazz
Danke für Eure Rückmeldungen.
Es geht nicht darum, dass die BR-Mitglieder um jeden Preis an diesem Seminar teilnehmen und sich widersetzen möchten. Das Seminar wurde inzwischen auch vom Veranstalter abgesagt.
Uns hat lediglich die Frage beschäftigt, ob er rechtlich gesehen dem Betriebsrat die Teilnahme untersagen kann oder ob diese Entscheidung dem Gremium zustehen würde.
Erstellt am 16.03.2020 um 11:54 Uhr von Statistiker
Die W.A.F. schreibt dazu auf https://www.waf-seminar.de/coronavirus
„Dazu muss man wissen, dass die Betriebsratsarbeit und eine damit verbundene Schulung nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme an einem Seminar liegt daher bei dem einzelnen Betriebsratsmitglied.“
Erstellt am 16.03.2020 um 12:57 Uhr von Erbsenzähler
Ganz einfach der Anbieter spekuliert darauf das ihr absagt. Somit muss euer AG die Kosten tragen. Sagt der Anbieter selber ab so muss er euch alles zurückzahlen. Das ist überall nur gezocke.