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Betriebsrat beschimpft Kollegen

C
cookierat
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Morgen Ein Betriebsratsmitglied beschimpft schon zu Schichtbeginn einige seiner Kollegen und aus der anderen Schicht seit Jahren. Das geht bis zum anbrüllen woraufhin sogar schon 2mal eine Kollegin die vor allem für die Vorwürfe gar nichts konnte und Ihm das auch gleich erklärt hat weinent aus der Halle rante und nach Hause ging und psychisch krankgeschrieben wurde. Reaktion Chef: erst häult sie mir die Ohren voll und dann macht Sie auch noch 2 Wochen krank.

Bei der 2. Frau handelt es sich um die Mutter eines Betriebsrats die sich daraufhin wieder in ihre alte Abteilung zurückversetzen lies. Reaktion Chef: kürzte ihren Lohn wie sie vorher hatte macht ja nur wieder diese Arbeiten wo man weniger verdient.

Wie verfährt man mit solchen BR-Mitgliedern? (sofortiger Ausschluß) Und müsste das nicht auch Konseqensen für denn BR-Vorsitzen und Stellvertreter haben denn sie wissen das ja seit Jahren und dulden das ! Ich verklage gerade denn Chef wegen einer Abmahnung und Unterlassung dürfen mich da diese Mitglieder überhaupt noch vertreten zur Zeit vertreten Sie eh bloß denn Chef?

Danke für eure Mithilfe

2.41902

Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.12.2015 um 11:02 Uhr

Wenn der "schimpfende BR" dies tut, ist er ja in dem Moment Arbeitnehmer. Und wenn die Vorgesetzten das decken ....

und wenn dann auch noch die Mehrheit im BR das toleriert .....

.... schlechte Voraussetzungen. Da kannst Du nur durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit herausstellen, dass es auch andere Betriebsräte gibt (und durch entsprechendes handeln, dies unter beweis stellen).

Ich verklage gerade denn Chef wegen einer Abmahnung und Unterlassung dürfen mich da diese Mitglieder überhaupt noch vertreten zur Zeit vertreten Sie eh bloß denn Chef?< Natürlich dürfen die Dich vertreten. Du musst sie ja nicht in Anspruch nehmen, wenn Du kein Vertrauen in sie hast.

Eine bekannte Redewendung sagt: Jeder Betrieb hat den Betriebsrat, den er verdient.

Arbeite daran, dass zur nächsten Wahl andere Kandidaten antreten und auch gewählt werden.

H
Hoppel

05.12.2015 um 11:41 Uhr

@ cookierat

"Ich verklage gerade denn Chef wegen einer Abmahnung und Unterlassung dürfen mich da diese Mitglieder überhaupt noch vertreten zur Zeit vertreten Sie eh bloß denn Chef?"

Wenn Du gegen Deinen AG Klage eingereicht hast, ist der BR komplett außen vor!

"Und müsste das nicht auch Konseqensen für denn BR-Vorsitzen und Stellvertreter haben denn sie wissen das ja seit Jahren und dulden das !" Konsequenzen hätte es ggf. dann, wenn sich KollegInnen mit entsprechenden Beschwerden an den BR gewandt hätten und sich der BR konsequent verweigert, diese Beschwerden ordnungsgemäß zu behandeln. Hat man sich denn schonmal beim BR beschwert?

"Wie verfährt man mit solchen BR-Mitgliedern? (sofortiger Ausschluß)" Der Ausschluss kann nur auf Antrag und durch ein Arbeitsgericht bei grober Verletzung von Amtspflichten in der Rolle als Betriebsratsmitglied, aber nicht wegen Pflichtverletzungen als AN erfolgen. Dass der BR ggf. von der Möglichkeit des§ 104 BetrVG (Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer) Gebrauch macht, scheint nicht sehr wahrscheinlich.

Guck mal hier: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Entlassung_Arbeitnehmer_Verlangen_Betriebsrat_LAG_Hamm_10TaBV39-09.html

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