Betriebsrat Zugehörigkeit
Hallo ,
ich bin seit 20 Jahre in meinem Unternehmen und seit 6 Jahren ein fester Mitglied des Betriebsrates.
So meine Firma ist seit einigen Monaten in der Börse und haben auch dadurch eine AG gegründet, so jetzt werden langsam langsam die Mitarbeiter in die neue gegründete AG verschoben (die neue hat kein BR) .
Meine Frage ist
1-kann meine BR-Kündigungsschutz in die neue Firma sofort mitnehmen? 2-was passiert wenn ich einfach nicht in die neue Firma wechseln möchte (weil ich als Beispiel meine BR-Aufgaben nachgehen möchte) , sie können ich ja nicht kündigen oder?
Viele Grüße
Natan
Community-Antworten (5)
02.12.2015 um 16:23 Uhr
Tach auch Natan, zunächst einige Fragen:
1.Wie viele Mitglieder hat Euer BR ? 2.Sollen alle Mitarbeiter in den Neuen Betrieb wechseln ? 3.Soll der bisherige Betrieb aufrecht erhalten bleiben ?
Wenn Du in das Neue Unternehmen wechselst,verlierst Du Dein BR-Amt. Du kannst nicht ohne weiteres gezwungen werden,in den neuen Betrieb zu wechseln, zumal bei Euch wahrscheinlich ohnehin §§ 111,112 BetrVG in Betracht kommt und Du/Ihr als BR ja gebraucht werdet.
02.12.2015 um 16:46 Uhr
Zitat (Natan): "So meine Firma ist seit einigen Monaten in der Börse und haben auch dadurch eine AG gegründet, so jetzt werden langsam langsam die Mitarbeiter in die neue gegründete AG verschoben (die neue hat kein BR) ."
Frage: Wessen Interessen möchtest Du jetzt vorrangig vertreten?
02.12.2015 um 16:56 Uhr
Hallo Challenger,
Vielen Dank für Deine Mail.
Es geht hier um mich (habe in meiner ersten Mail als Versehen statt Firma "Frau" geschrieben , peinlich).
Zu Deinen Fragen:
1-Unsere BR hat 9 Mitglieder 2-nein , es sollen erst mal nur 15 Leute rüber wechseln , was später kommt können wir noch nicht sagen weil wir bis jetzt keine Personalplanung bekommen haben
3-Ja , der jetzige bleibt vorerst mal erhalten , wir sind ca. 300 Leute und wie gesagt davon sollen erst Mal 15 Leute wechseln (meine Wenigkeit ist leider auf der Liste).
Viele Dank + Viele Grüße
Natan
02.12.2015 um 17:41 Uhr
Hallo Natan, nach Deinen jetzigen Ausführungen rate ich Dir von einem Wechsel ab. Wenn der AG dies durchsetzen will,kann er sich abstrampeln wie er will. Meiner Auffassung wird ihm das nicht gelingen.Da liegen eine Menge Hürden vor ihm, zB §99 BetrVG wegen Versetzung,dies eventuell verbun- den mit §102 BetrVG wegen Änderungskündigung. Egal ob Du auf einer Liste stehst kannst Du ganz locker bleiben.
02.12.2015 um 19:44 Uhr
Ich verstehe nicht ganz! Außer das sich die Rechtsform geändert hat, hat sich doch an der Identität des Betriebes nichts geändert? - oder ?
Im Zweifel würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG und § 40 BetrVG)
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