Erstellt am 02.12.2015 um 15:23 Uhr von Challenger
Tach auch Natan,
zunächst einige Fragen:
1.Wie viele Mitglieder hat Euer BR ?
2.Sollen alle Mitarbeiter in den Neuen Betrieb wechseln ?
3.Soll der bisherige Betrieb aufrecht erhalten bleiben ?
Wenn Du in das Neue Unternehmen wechselst,verlierst Du Dein BR-Amt.
Du kannst nicht ohne weiteres gezwungen werden,in den neuen Betrieb
zu wechseln, zumal bei Euch wahrscheinlich ohnehin §§ 111,112 BetrVG
in Betracht kommt und Du/Ihr als BR ja gebraucht werdet.
Erstellt am 02.12.2015 um 15:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (Natan):
"So meine Firma ist seit einigen Monaten in der Börse und haben auch dadurch eine AG gegründet, so jetzt werden langsam langsam die Mitarbeiter in die neue gegründete AG verschoben (die neue hat kein BR) ."
Frage: Wessen Interessen möchtest Du jetzt vorrangig vertreten?
Erstellt am 02.12.2015 um 15:56 Uhr von Natan
Hallo Challenger,
Vielen Dank für Deine Mail.
Es geht hier um mich (habe in meiner ersten Mail als Versehen statt Firma "Frau" geschrieben , peinlich).
Zu Deinen Fragen:
1-Unsere BR hat 9 Mitglieder
2-nein , es sollen erst mal nur 15 Leute rüber wechseln , was später kommt können wir noch nicht sagen weil wir bis jetzt keine Personalplanung bekommen haben
3-Ja , der jetzige bleibt vorerst mal erhalten , wir sind ca. 300 Leute und wie gesagt davon sollen erst Mal 15 Leute wechseln (meine Wenigkeit ist leider auf der Liste).
Viele Dank + Viele Grüße
Natan
Erstellt am 02.12.2015 um 16:41 Uhr von Challenger
Hallo Natan,
nach Deinen jetzigen Ausführungen rate ich Dir von einem Wechsel ab.
Wenn der AG dies durchsetzen will,kann er sich abstrampeln wie er will.
Meiner Auffassung wird ihm das nicht gelingen.Da liegen eine Menge
Hürden vor ihm, zB §99 BetrVG wegen Versetzung,dies eventuell verbun-
den mit §102 BetrVG wegen Änderungskündigung.
Egal ob Du auf einer Liste stehst kannst Du ganz locker bleiben.
Erstellt am 02.12.2015 um 18:44 Uhr von gironimo
Ich verstehe nicht ganz! Außer das sich die Rechtsform geändert hat, hat sich doch an der Identität des Betriebes nichts geändert? - oder ?
Im Zweifel würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG und § 40 BetrVG)