Hallo,

ich werde im Februar wieder in einem Betrieb anfangen zu arbeiten, welchen ich vor 2,5 Jahren aus eigenem Antrieb verlassen habe. Zum damaligen Zeitpunkt war ich Mitglied im Betriebsrat. Jetzt stehen im Mai wieder Wahlen an und meine Frage ist, ob ich wählbar bin? Meine Betriebszugehörigkeit besteht dann noch keine sechs Monate. Aber ist mit Betriebszugehörigkeit eine ununterbrochene Zugehörigkeit gemeint? Oder kann die vorherige Zugehörigkeit mitgerechnet werden?

Vielen Dank schon mal vorab für die Antwort.

Anne