Wie erfahre ich die Zugehörigkeit Im Einzelhandelsverband?
Hallo,mir liegen ganz viele Dinge auf der Seele..Ich bin seit einigen Monaten Mitglied im Betriebsrat im Einzelhandel. Wir sind sieben Mitglieder, davon drei neu gewählt. Wir hatten unseren Filialleiter zu einer Sitzung eingeladen , weil wir ein klärendes Gespräch über die Zugehörigkeit im Einzelhandelsverband Nordsee gebeten haben. Jahrzehntelang wurden die Mitarbeiter nach Tarif eingestellt, seit einigen Monaten werden alle neuen Mitarbeiter zu völlig neuen Konditionen eingestellt (niedrigere Stundenlöhne,deutlich weniger Urlaub-24 Tage- 6 Tage Woche ) Er erschien auch zu dieser Sitzung mit einem angeblichen Schreiben des Einzelhandelsverbandes mit dem Inhalt ,das dieses Unternehmen zu keiner Zeit Mitglied im Einzelhandelsverband Nordsee gewesen sei. Unserer Aufforderung das Schreiben an uns zum lesen auszuhändigen oder eine Kopie davon zu machen ist er nicht nachgekommen. Er hielt das Schreiben in nicht lesbarer Entfernung hoch und schon war es wieder in seinem Ordner. Das macht mich wütend und traurig ,weil ich mir nicht vorstellen kann, das ein privates Unternehmen mit ca.150 Mitarbeitern jahrzentelang nicht wissen soll,das es ja gar nicht dem Einzelhandelsverband zugehörig ist. Unsere Geschäftsführung hat nun richtig Blut geleckt und versucht nun mit aller Macht nur noch Mitarbeiter zu absolut schlechten Konditionen einzustellen. Das fängt an mit Verträgen mit z.b.163 Std. die im Vertrag auch angegeben sind,arbeiten aber tatsächlich ca. 176 Std. weil sie nur mit der Bedingung einer 6 Tage Woche eingestellt werden. An wen können wir uns bitte wenden, um herauszufinden ob wir dem Einzelhandelsverband Nordsee nun angehören oder nicht??? Können wir dieses Schreiben zur Ansicht einfordern?? Der Verband selber gibt keine Auskunft.Für eine Antwort wäre ich wircklich dankbar.
Liebe Grüsse
Jana
Community-Antworten (5)
13.07.2008 um 11:16 Uhr
@jana, ein guter Arbeitsrechts-Anwalt oder die Gewerkschaft wäre sicher eine gute Idee. Aber auch ein Blick in §77, Abs. 3 Betr. VG, bzw. in den Kommentar zum Betr.VG. könnte sich lohnen "Stichwort:Tarifvorrang".
13.07.2008 um 11:24 Uhr
Moin Jana, wegen der Verbandzugehörigkeit frag mal bei ver.di nach. Bei den Arbeitszeiten habt ihr außerdem volle Mitbesimmung(Verteilung,Pausen,Mehrarbeit) §87 (1)2und3 BetrVG Ich würde mich mehr auf die Arbeitbedingungen konzentrieren und weniger auf das Schreiben. Wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt, fragt bei ver.di nach und/oder schaltet einen Anwalt ein. Viel Erfolg
13.07.2008 um 14:35 Uhr
"Wir hatten unseren Filialleiter zu einer Sitzung eingeladen , weil wir ein klärendes Gespräch über die Zugehörigkeit im Einzelhandelsverband Nordsee gebeten haben. "
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass der Filialleiter überhaupt keine Auskünfte geben darf! Eindeutig zuständig, dürfte Eure Geschäftsführung sein!
Wenn es mehrere Filialen und vielleicht mehrere Betriebsräte gibt, wie sieht es denn mit einem GBR aus? Falls es einen GBR gibt, wäre das Thema besser dort aufgehoben!
14.07.2008 um 12:05 Uhr
@Jana wir hatten vor Jahren ähnliches Problem; Lösung : Schreiben an AG - ...BR hat Kenntnis, dass bei Neueinstellungen TV EH nicht zur Anwendung kommt, deshalb wird BR sich an Ver.di wenden mit dem Antrag, feststellen zu lassen, ob und welche TV Zugehörigkeit für das Unternehmen gilt ...; sprecht vorher mit eurem zuständigenen GEW Sekretär; unser AG hatte dann recht schnell Post von der GEW bekommen, dass der BR einen "Antrag auf Festellung" gestellt hatte; vom AG kam ruck zuck Bejahung des MTV
14.07.2008 um 22:28 Uhr
Hallo und vielen Dank für eure Antworten.Ihr habt mir echt geholfen. Jetzt habe ich zumindest schon mal Anhaltspunkte wo ich nachschauen muss. Ich bin der totale Neuling auf diesem Gebiet und muss mich da erstmal reinwuseln. Auf jeden Fall werden wir uns erstmal mit der GW in verbindung setzen.Gruss Jana
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