Erstellt am 01.12.2015 um 20:14 Uhr von Brolle
Nein! Innerhalb des Gremiums gibt es keine Begrenzung bezüglich des Datenschutzes. Nur nach außen hin müsst ihr alle Datenschutzbestimmungen beachten.
Erstellt am 01.12.2015 um 20:14 Uhr von moreno
Na auf jeden Fall braucht die Personalabteilung nicht jedem einzelnen Betriebsratsmitglied diese Liste geben wenn der Vorsitzende sie schon hat kannst Du sie ja im Betriebsratsbüro einsehen.
Erstellt am 01.12.2015 um 20:26 Uhr von Vishnya
Danke, Brolle!
Danke, moreno!
BR-Vorsitzender ist mit Personalchef ein Herz, eine Seele! Und er ist diese Woche nicht da.
Wie kann ich das argumentiereN? §§§?
Danke für Antwort
Erstellt am 01.12.2015 um 20:48 Uhr von celestro
Mit Datenschutz zu argumentieren ist natürlich lächerlich. Allerdings hat der Personalchef dem BR die Liste über den BRV zukommen lassen. Ich sehe daher nicht, wieso man als BRM nicht warten können sollte, bis der BRV wieder da ist.
Grundsätzlich sollte natürlich geklärt werden (für die Zukunft), wie Ihr als BRM an die Infos kommt, die der BRV erhält. So eine Liste einzuscannen und in digitaler Form auf ein Netzlaufwerk zu legen ist ja kein Hexenwerk. So kann bei Abwesenheit des BRV der BR weiter seiner Arbeit nachgehen. Mit entsprechendem Zugriff nur für BRM natürlich.
Erstellt am 01.12.2015 um 21:30 Uhr von moreno
Wüsste auch nicht warum es so eilig ist diese Liste einzusehen warten bis BV wieder da ist und dann Einblick nehmen. Wenn Eurer BV zu Arbeitgeberfreundlich ist heißt das Zauberwort halt abwählen :-)
Erstellt am 02.12.2015 um 00:02 Uhr von Vishnya
Stichwort: DATENSCHUTZ. Jubilaren- Liste : Wir gratulieren: Fr. Müller mit 5 J. Jubileum, Hr. Wolf_ 10J, Fr. Abend-30J. und s.w. jedes Jahr hängte auf dem schwarzen Brett. Problem ist, dass Personalchef diese Information BRM geben will nicht. Was kann ich tun?
Erstellt am 02.12.2015 um 00:32 Uhr von celestro
Wir kennen Dein Problem mittlerweile.
1.) Ist es Aufgabe des BR, den Leuten zum Jubiläum zu gratulieren ? Wenn ich ans BetrVG denke, würde ich eher zu NEIN tendieren. Ich sehe also erst einmal grundsätzlich nicht, woher der BR den Anspruch auf die Liste überhaupt haben will.
2.) Der AG hat dem BR die Liste bereits ausgehändigt. Zwar "nur" in Form des BRV, aber das dürfte unter den gegebenen Umständen erst einmal ausreichend sein.
Geht es Dir also um eine wirklich spezielle Sache, dann benenne diese bitte. Wenn es nur darum geht, den AG jetzt zu ärgern, mußt Du Dir jemand anderen dafür suchen.
Erstellt am 02.12.2015 um 09:53 Uhr von gironimo
> Ich sollihm fraen, ob ich die Liste haben kann.<
Wenn der Personalchef schon diese Aussage macht, wird der BRV doch wohl damit kein Problem haben - selbst wenn sie abends ein Bier gemeinsam trinken.
Datenschutz ist natürlich Nonsens. Der Betriebsrat ist nicht "Dritter" sondern Betriebspartei. Sinngemäß kannst Du Dir ja mal die Definition der Grenzen ansehen, wo die Bannmeile der Geheimhaltung liegt. (vergleichend § 79 BetrVG; obwohl es sich ja hier weder um ein Betriebs- noch Geschäftsgeheimnis handelt)