Pflichten eines BR-Mitglieds - wie geht man mit einem Mitglied um, das kein Seminar macht und nicht so rechte Lust an seiner Aufgabe zu haben scheint?
Hallo zusammen, wir haben bei uns im Betriebsrat ein Mitglied, der nicht so rechte Lust hat, an seiner neuen Aufgabe teil zu nehmen. Er ist seid letzten Mai in den Betriebsrat gewählt worden und hat bis jetzt noch kein Seminar absolviert. Er arbeitet in unserer Agentur in der Poststelle und entschuldigt sich oft seines fehlens mit der Begündung, er könne seine Poststelle nicht schließen, hätte kein Ersatz.
Wie geht man mit einem Mitglied um, dass kein Seminar macht und nicht so rechte Lust an seiner Aufgabe zu haben scheint? Gibt es bestimmte Paragraphen? Habe noch keine konkrete Paragraphen gefunden.
Vielen Dank!
Community-Antworten (9)
30.01.2007 um 13:30 Uhr
@Enchant
Zwingen kannst Du ihn zu nichts! Da hilft nur miteinander reden, und dem Kollegen klar machen, was er für Rechte und Pflichten hat.
Wenn er nun absolut keine Lust hat, so kann er ja auch zurücktreten.
30.01.2007 um 13:43 Uhr
Enchant,
na ja, Rolf hat recht im bezug auf die Seminare Sie sind wohl immer noch nicht Zeitraum gebundenpflicht ..........
Aber er ist Ordendliches BR Mitglied und auch er hat sich Beschlüssen zu beugen bzw gebe ihn eine Aufgabe zum BR Thema ....... irgendwann wird er neugierig und möchte Bestimmt auf Seminar weil er nicht immer nach lesen möchte . Schonmal überlegt das er sich als minderwetigfühlt ? nutzlos ? Hat er Aufgaben im BR ??? oder kommt er nur zum Abnicken ????
Enchant gucke mal ob er nur unmotiviert ist !
30.01.2007 um 13:46 Uhr
".....Er arbeitet in unserer Agentur in der Poststelle und entschuldigt sich oft seines fehlens mit der Begündung, er könne seine Poststelle nicht schließen, hätte kein Ersatz...."
Enchant, euer AG weiss, wann Sitzungen stattfinden und hat für Ersatz zu sorgen!
30.01.2007 um 14:53 Uhr
Wenn ein BR-Mitgleid rechtzeitig ( 3 Tage vorher ) zu einer BR-Sitzung eingeladen wurde, dann gibt es nur folgende Verhinderungsgründe :
- Urlaub
- Krankheit
- betriebsbedingte Gründe, soll heißen, wenn dadurch der Betrieb stillsteht und großer finanzieller Schaden entsteht.
Daher muss dieses Mitglied erscheinen und falls nicht, umgehend den Arbeitgeber über desen unentschuldigten Fehlen infomieren und auf dessen erscheinen bestehen.
Ein BR-Mitglied hat auch auch die Pflicht, sich durch Schulungen weiterzubilden, um überhaupt eine Tätigkeit als Betriebsrat ausführen zu können. Daher sollten die Schulungen auch direkt zum Anfang der Wahlperiode stattfinden, da die Kenntnisse bereits seit der Wahl vonnöten sind und nicht erst zum Ende der Amtszeit.
Wobei ich erst ein Gespräch mit dem Kollegen führen würde und auf die Problematik hinweisen würde.
30.01.2007 um 15:47 Uhr
Hallo Enchant, gemäß BetrVG ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet an den BR- Sitzungen teilzunehmen. Ausnahmen sind nur dann, wie schon Rosenheimer angemerkt hat möglich, wenn Gründ wie "Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise.... zutreffen. Wenn euer Kollege damit ein Problem hat, muss man ihn deutlich darauf ansprechen. Sollte er nicht in der Lage sein in Zukunft seinen Verpflichtungen als BR nachzukommen muss er eben die Konzequenzen ziehen und von seinem Amt zurüch treten. Sollte es in Zukunft weiter der Fall sein das er den Sitzungen fern bleit so kann man wegen Pflichtverletzung auch ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.
31.01.2007 um 10:13 Uhr
@ Ramses II, Rosenheimer, Betriebliche Gründe, nicht an einer BR-Sitzung teilzunehmen? Wenn das BRM im Betrieb anwesend ist, ist es auch verpflichtet an der Sitzung teilzunehmen. Der AG kann doch Vorsorge treffenn. Siehe auch DKK § 30 RN.9
31.01.2007 um 10:18 Uhr
@Enchant Wie werden denn BRM auf Seminar gesandt: Auf eigenen Willen hin/selbständig oder wenn sie zumindest einen Beschluss des Gremiums erhalten haben? Na dann gäbe es ein wirksames Mittel...
31.01.2007 um 10:23 Uhr
@Ramses II Spüre ich da den Wunsch nach Differenzierung und klarer Abgrenzung? Verständlich...
01.02.2007 um 04:58 Uhr
Ramses II !
oh der Herr , fühlt sich da waohl etwas an seine Binde "erlösst" Er möchte nicht mit anderen gennat werden . Geht klar bist besser und viel Klüger als der Rest . Bist der Über_Betriebsrat überhaupt. Bist du noch bei uns oder schon im Himmel neben dem Erschaffer ?
Wer hat dich bloß aus gegraben ? Und wie schliessen wir deine Gruft bloss wieder ? und müssen wir abstand halten ?
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
Hallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
Liebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Schwerbehinderten Rechte und Pflichten statt Pflichten und Rechte
Ich bin ein 60% Schwerbehinderten ,macht wissen das mit den Fahrerlaubnis wahr die kosten dar für übernahmen tun,ich bin ja Lern behinterert eingestuft habe Spreche Problemen und kann nicht richtig l
HILFE brauche einen guten rat
Hallo alle zusammen, bin seit november 06 in der Jav. wir sind zu 3. einer davon befindet sich in der elternzeit (sie wollte auch nicht das ein ersatzmitglied nach gezogen wird, denn sie wollte es ge