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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Persönlichkeitsrechte/Recht am eigenen Bild/Betriebsversammlung

S
Subsist
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Nächste Woche findet unser Betriebsversammlung statt. Hier würde ich gerne die katastrophalen Zustände unseres Werkvertrages, eine Lackieranlage auf eigenem Gelände, aufzeigen. Anonym wurde mir ein Bild eines dort tätigen Arbeiters zugespielt, der von oben bis unten mit Lack bedeckt ist, auch im Gesicht. Sprich Arbeitsschutz gleich null.

Nun meine Frage: darf ich dieses BILD überhaupt so präsentieren? Aufgrund der Persönlichkeitsrechte ein schwieriges Thema. Ist es problemlos möglich, wenn ich das Gesicht (durch schwarzen Balken) unlenntlich mache?

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Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

27.11.2015 um 08:23 Uhr

Bevor ich so ein Fass aufmachen würde würde ich erst einmal mit der Sifa bei der nächsten ASA sprechen. Erst klein Anfangen und die Wege einhalten!

G
gironimo

27.11.2015 um 08:59 Uhr

schwarzer Balken über das Gesicht oder ähnliches zur Unkenntlichkeitsmachung dürfte gehen.

Das Problem ist nur - es ist ja ein ganz anderer Betrieb, wo der BR nicht zuständig ist. Oder handelt es sich nur scheinbar um Werkverträge?

P
Pickel

27.11.2015 um 09:55 Uhr

Sorry, aber was ist das für eine besch.... Frage!

Frage nicht hier, sondern die betreffende Person. Mit ihr kannst du dann besprechen, ob sie mit Gesicht, anonymisiert oder gar nicht erscheinen will.

Würde ich ohne mein Wissen von einem BR plötzlich so präsentiert werden, würde ich euch was husten.

K
Kiebitzmaik

28.11.2015 um 15:04 Uhr

Vielleicht hat der gute Mann/Frau keine andere Möglichkeit zu fragen, jeder Ist auch nicht allwissend. Seien Sie doch bitte höflicher. Wir sind alle erwachsen und wollen uns austauschen und nicht gegenseitig an machen. Auf einem Seminar würden Sie sichtlich nicht solche Antwort geben.

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