Hallo zusammen,
Nächste Woche findet unser Betriebsversammlung statt. Hier würde ich gerne die katastrophalen Zustände unseres Werkvertrages, eine Lackieranlage auf eigenem Gelände, aufzeigen. Anonym wurde mir ein Bild eines dort tätigen Arbeiters zugespielt, der von oben bis unten mit Lack bedeckt ist, auch im Gesicht. Sprich Arbeitsschutz gleich null.

Nun meine Frage: darf ich dieses BILD überhaupt so präsentieren? Aufgrund der Persönlichkeitsrechte ein schwieriges Thema. Ist es problemlos möglich, wenn ich das Gesicht (durch schwarzen Balken) unlenntlich mache?