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Gewerkschaftsarbeit

N
Neeltjealma
Jan 2023 bearbeitet

Wie ist es wenn wir im BR bereits Mitglieder haben die zu den fachkommissionen der Gewerkschaft gehen und auch dafür freigestellt sind. Darf ich in meiner freien Zeit dort auch einfach hin und mich auch als Vertrauensperson aufstellen lassen und aktiv in den Kommissionen mitarbeiten auch wenn bereits Personen aus dem Betrieb dabei sind. Es gibt leider eine 2 klassengeselschaft im BR die die seit 30j. An ihren Ämtern festhalten und die jungen die leider klein gehalten werden und nicht richtig in die Arbeit gelassen werden.

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

22.01.2023 um 10:16 Uhr

Was du in deiner Freizeit machst, kann dir niemand verbieten oder vorschreiben.

C
Catweazle

22.01.2023 um 11:17 Uhr

Die Teilnehmer der Kommissionen werden von der Gewerkschaft bestimmt. Wenn du mitmachen willst einfach dort nachfragen. Die Vertrauensleute werden im Betrieb gewählt.

E
Engelchen27

23.01.2023 um 15:36 Uhr

Irgendwie werden hier 3 verschiedene Dinge durcheinander gewürfelt, die zwar zusammenarbeiten, aber nicht zusammen gehören. BR ist ein firmeninternes Gremium, gewählt von allen Beschäftigten (bezahlt vom Arbeitgeber), Vertrauensleute ist die gewerkschaftliche Vertretung im Betrieb, gewählt von allen Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb. Kommissionen, Ausschüsse usw. der Gewerkschaften werden von den Organen der Gewerkschaften gem. deren Satzung gewählt. Ich bin selber in verschiedenen gewerkschaftlichen Gremien, das hat aber nichts mit meiner Freistellung als BR zu tun. Ich muss für all diese Termine Urlaub oder Überstunden nehmen. Auch die Vertrauensleute-Arbeit im Betrieb läuft außerhalb meiner Arbeitszeit, weil das nichts mit dem BR zu tun hat.

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