Hallo,

ich wollte mal Fragen, wie es sich zu Gewerkschaftsarbeit und Betriebsratsarbeit verhält?

In einer Infobroschüre für Betriebsräte stand, dass man Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit nicht vermischen darf, da man sonst seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt (wenn es der AG darauf anlegt).

Darf ich also während meiner BR-Arbeit Inoblätter, Aushänge oder ähnliches für die Gewerktschaft erstellen, oder dies nur wie in der Broschür angegeben während meiner Freizeit? Wäre super wenn jemand evtl auch links zu Gerichtsurteilen hätte vielen Dank :))