Erstellt am 07.01.2007 um 10:13 Uhr von Kölner
@jens1
Gewerkschaftsarbeit ist Gewerkschaftsarbeit - Betriebsratsarbeit ist Betriebsratsarbeit.
In Eurem Fall vermischt sich das ganze eigentlich nur wegen der Tarifverhandlungen. Was anderes ist mir aus § 2 BetrVG auch bisher nicht bekannt.
Erstellt am 07.01.2007 um 11:52 Uhr von Bergmann
@ jens1 ,
die Betriebsratsarbeit muß weit im Vordergrund stehen !Dann kommen erst Arbeiten für Automobilklubs, Vereine , Ehrenämter , Gewerkschaften und sonstige Nebentätigkeiten !! :-)
Der AG hat auch ein Mitspracherecht-bis hin zum Verbot-wessen Tätigkeiten (Werbung,Mitgliederanwerben,Poster etc.) auf sein Gelände erlaubt/geduldet werden !
Es kommt leider häufig vor,das BR´ler die Grenzen nicht klar ziehen und sich alles vermischt !
Erstellt am 07.01.2007 um 13:32 Uhr von waschbär
Hi jens,
BR arbeit geht vor GW arbeit ... ganz klar .
als grundsatz kanst du die aussage geben : Der BR wird vom AG Bezahlt ergo. muss der BR auch für dem AG die geschuldete Arbeit leisten (das beisst sich nicht mit dem das der BR auf AN seite steht)
Die Arbeit für die GW ist Freiwillig und zumeisst un entgeldlich. Siehe mal nach wann und in welchen Rahmen GW Arbeit geleistet werden darf ohne das der AG bocken kann !!!!
@ Bergmann > GW Arbeit ist nicht wirklich eine Nebentätigkeit im Sinne von der Nebentätigkeit oder dem Ehrenamt ( Ist aber nur als Randnotiz zu Werten)
Frage darf ich in meinen Umkleide Spinnt (Umkleideschrank) anbringen was ich möchte so lange ich ihn nicht Beschädige oder gibt es dort einschränkungen ( Ausser NS Propagand und so ein Nonsens) ???
Erstellt am 07.01.2007 um 15:35 Uhr von paula
hi jens
die gewerkschaftsarbeit ist in der freizeit zu erledigen. wir haben lettens auch einen haustarifvertrag gemacht. man sollte hier streng trennen und dies nicht während der arbeitszeit machen. der AG kann hier sehr scharf reagieren wenn diese trennunug nicht durchgehalten wird.
@waschbär
du darfst hier schon einiges an deinen spinnt hängen. grenzen sind hier sicher die störung des betriebsfriedens und ggf. parteipolitische tätigkeit.
Erstellt am 07.01.2007 um 15:37 Uhr von waschbär
paula mein Engel,
das mit dem Spinnt war eine Scherz frage ... Sie sollte unterschwellig an was anders Grnzen .
dennoch danke
Erstellt am 07.01.2007 um 15:41 Uhr von Bergmann
@ Waschbär ,
Paula , darf ich ? "Du darfst hier schon einiges an deinen Spind hängen. Grenzen sind hier sicher die Störung des Betriebsfriedens und ggf. parteipolitische Tätigkeit." und was sonst noch jemanden schwer aufstoßen könnte !
Wir sind angehalten , im Besucherbereich keine nackten Mädels auszuhängen !
Erstellt am 07.01.2007 um 15:43 Uhr von waschbär
Hi Bergmann,
Seit wann befinden sich Umkleideschränke im Besucherbereich ???
Wie kommst du nur auf "nackte Mädels" ???
Da ich dorch ein anständiger waschbär bin ??
Erstellt am 07.01.2007 um 15:51 Uhr von Bergmann
@ Waschbär ,
es gibt viele Möglichkeiten "Spinde " zu verwenden : z.B. Werkzeug-Spind , Material-Spind , Putzmittel-Spind etc.! ;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 16:12 Uhr von waschbär
Hi Bergmann,
und da hast du alle "Leicht bekleidete Mädels" auf gehängt ?
Ausserdem seit wann sind diese Spinntarten dem Besucher zugänglich ?
.-))
Erstellt am 07.01.2007 um 16:18 Uhr von Bergmann
@ Waschbär ,
die Spin "d" e stehen teilweise ja offen ,da man ja Arbeitsmittel entnommen hat !Ich unterstelle einfach , du weißt was Arbeitsmittel sind ! ;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 16:31 Uhr von waschbär
Wieso dürfen bei euch Spinde offen stehen ???, Habt ihr keine Angst das ein Besucher sich dort etwas nimmt oder davon Trinkt ????
Sowas wie arbeitssicherheit oder Schutzmassnahmen zur Kunden Erhaltung ????
Erstellt am 07.01.2007 um 16:34 Uhr von Fayence
waschbär... geht jetzt langsam aber sicher wieder Deine Phantasie mit Dir durch? ;-)
Erstellt am 07.01.2007 um 16:53 Uhr von Lotte
Bergmann,
der AG darf aber den GEWM die Werbung und Informationsverteilung nicht verbieten, dies muss allerdings in der Freizeit geschehen und gehört nicht zu den Aufgaben des BR.
jens1,
genaugenommen ist die Teilnahme an der Tarifkommission keine BR Tätigkeit, das Mitglied muss über die Freistellung von der Arbeit mit dem AG verhandeln.
Halte es aber für sehr sinnvoll, dass der BR dort vertreten ist und glaube durchaus, dass dies im Sinne der AN ist.
Erstellt am 07.01.2007 um 16:53 Uhr von waschbär
Fayence,
Leider nicht .... Tehma was Trinken Menschen alles wenn Sie Süchtig sind ..... oder Kinder, oder auch Alte Menschen welche ein Problem mit dem Was bin ich,Wer bin ich, und was ist Richtig oder Falsch haben ( Siehe Demenz als Hauptwort )
Erstellt am 07.01.2007 um 16:59 Uhr von Fayence
waschbär,
ich bin beruhigt und zufrieden mit Dir! ;-))
Erstellt am 07.01.2007 um 17:24 Uhr von waschbär
Fayence,
heisst das das ich endlich meinen Festvertrag im Forum bekomme ?
Erstellt am 07.01.2007 um 18:40 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
was-Festvertrag im Forum ?Wo beantragen-bei wem-wo abgeben ?Jetzt weiß ich, warum ich nicht auf´n Fernsehturm mitdürfte,keine Weihnachtsgrüße bekam und nicht zur Schulung darf !!! :-((
Erstellt am 07.01.2007 um 18:45 Uhr von waschbär
Hi Bergmann,
natürlich darfst du mit zum Seminar pack schon mal die badehose ein ....
Aber nicht wieder in d. Umkleideschrank .... Und lass deine Bilder zu hause :-))
Sonst darf Anton Singen und ich habe kein MCP mehr auf lager .-)
Erstellt am 07.01.2007 um 21:02 Uhr von mille
bei uns ist die Freistellung zur GW-Arbeit im Manteltarif geregelt. Andererseits kann man Termine zwischen BR und GW ja auch abstimmen. Funktioniert in meinem Fall bisher bestens. Ansonsten gilt auch bei mir, BR geht vor. Das sieht man auch bei der GW so.