Hallo Kolleginnen und Kollegen,
da wir uns z.Zt. in den Tarifverhandlungen mit der AG-Seite befinden, rückt die Gewerkschaftarbeit immer mehr in den Vordergrund und das operative Geschäft des BR tritt folglich in den Hintergrund. Meiner Meinung nach darf die BR- Tätigkeit von BR-Mitgliedern, die auch Vertrauensleute sind, nicht vernachlässigt werden. Zumal der BR auch die Interesen der MA vertreten muß. Nun die Frage an Euch: inwieweit dürfen BR-Mitglieder gewerkschaftlich tätig sein und wo sind die Grenzen? Ist dies klar im BetrVG geregelt?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
Jens