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Ärger wegen Gewerkschaftsarbeit.

E
Erbsenzähler
Nov 2016 bearbeitet

Ärger wegen Gewerkschaftsarbeit. Hallo ein BR Kollege hat ein Schreiben der Gewerkschaft aus gedruckt und auf gehängt. Wir erhalten öft schreiben der Gewerkschaft, es ist auch kein Problem für den AG das wir das über den Firmen E-Mail Zugang erhalten, er verbittet sich aber, dass wir die Schreiben ausdrucken auf dem Firmen Drucker. Der BR hat eigene Drucker das muss auch gesagt werden. Der Kollege hat das auf seinem Arbeitsplatzdrucker ausgedruckt.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

20.06.2011 um 13:14 Uhr

Dann sollte dieser Kollege - wie auch alle anderen - den Ausdruck unterlassen. Wenn das Schreiben sowieso alle MA per Mail kriegen - warum ist dann noch ein Ausdruck nötig?

W
warteaufantwort

24.06.2011 um 16:34 Uhr

petrus da NICHT alle kollegen über e mail im betriebverfühgen ist es nötig dieses auszufdrucken

N
nicoline

24.06.2011 um 20:43 Uhr

erbsenzähler, das BAG hat entschieden, dass Gewerkschaftswerbung per e-mail zulässig ist. BAG 20.1.2009 - 18 Sa 1724/07

Das Urteil sagt aber auch:

Führt der E-Mail-Versand nicht zu nennenswerten Betriebsablaufstörungen oder messbaren wirtschaftlichen Belastungen, setze sich die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften durch. Der Arbeitgeber muss die Versendung von Werbung und Informationen an die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Mitarbeiter in einem solchen Fall somit hinnehmen.

Die Frage, die hier zu klären wäre, ist: kommt es durch das Ausdrucken der Werbung zu einer messbaren wirtschaftlichen Belastung für den AG? Um dem Theater mit dem AG aus dem Weg zu gehen, könnte man doch mit der Gew. vereinbaren, dass sie xx Exemplare ausdruckt und ihr sie dann an die verteilt, die keinen dienstlichen e-mail account haben. Der Drucker, den Ihr benutzt habt, ist ja nicht das BR Privateigentum, sondern dem BR als Arbeitsmittel vom AG zur Verfügung gestellt und zuerst seid Ihr mal AN des Betriebes, dann BRM und dann auch Gewerkschafter.

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