Erstellt am 20.06.2011 um 11:14 Uhr von petrus
Dann sollte dieser Kollege - wie auch alle anderen - den Ausdruck unterlassen. Wenn das Schreiben sowieso alle MA per Mail kriegen - warum ist dann noch ein Ausdruck nötig?
Erstellt am 24.06.2011 um 14:34 Uhr von warteaufantwort
petrus
da NICHT alle kollegen über e mail im betriebverfühgen ist es nötig dieses auszufdrucken
Erstellt am 24.06.2011 um 18:43 Uhr von nicoline
erbsenzähler,
das BAG hat entschieden, dass Gewerkschaftswerbung per e-mail zulässig ist.
BAG 20.1.2009 - 18 Sa 1724/07
Das Urteil sagt aber auch:
Führt der E-Mail-Versand nicht zu nennenswerten Betriebsablaufstörungen oder ***messbaren wirtschaftlichen Belastungen,*** setze sich die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften durch. Der Arbeitgeber muss die Versendung von Werbung und Informationen an die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Mitarbeiter in einem solchen Fall somit hinnehmen.
Die Frage, die hier zu klären wäre, ist: kommt es durch das Ausdrucken der Werbung zu einer messbaren wirtschaftlichen Belastung für den AG?
Um dem Theater mit dem AG aus dem Weg zu gehen, könnte man doch mit der Gew. vereinbaren, dass sie xx Exemplare ausdruckt und ihr sie dann an die verteilt, die keinen dienstlichen e-mail account haben.
Der Drucker, den Ihr benutzt habt, ist ja nicht das BR Privateigentum, sondern dem BR als Arbeitsmittel vom AG zur Verfügung gestellt und zuerst seid Ihr mal AN des Betriebes, dann BRM und dann auch Gewerkschafter.