Erstellt am 13.12.2011 um 22:36 Uhr von lökren
Hat die Weihnachtsfeier ihrer Genesung geschadet?
Erstellt am 14.12.2011 um 06:01 Uhr von Hamburger
Nein am Dienstag war sie wieder da
Erstellt am 14.12.2011 um 08:07 Uhr von Paddy
Sie ist ja lediglich "Arbeitsunfähig" geschrieben, das heißt nicht dass sie nicht an einer kleinen Feier teilnehmen darf.
Wir hatten jedoch mal den Fall dass ein Krank geschriebener Kollege dann auf dem Vereinsfußballplatz angetroffen wurde (Leistungssport) das war schon eine Nummer härter.
Erstellt am 14.12.2011 um 08:23 Uhr von Kölner
@all
Boah. Ihr habt verstanden, was der Fragesteller wissen wollte? Klasse!
Erstellt am 14.12.2011 um 08:42 Uhr von rkoch
@Kölner
Naja, da hatten wir doch schon deutlich unerkennbarere Fragestelungen. Die Frage "Kann die Kollegin wegen Teilnahme an der Tätigkeit "Weihnachtsfeier (der Firma oder auch nicht)" verhaltensbedingt gekündigt werden ?" steht doch fast klar lesbar da!... Oder wo siehst Du unklare Fragezeichen?
@Hamburger
Nur ein absichtliches Verhalten, welches geeignet wäre die Genesung zu gefährden oder welches den Anschein erweckt das die Arbeitsunfähigkeit gar nicht existiert, würde einen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung hergeben.
Bsp: AN mit Bänderriss am Fuß betreibt eine Sportart die der Genesung abträglich ist
Bsp: Maurer macht während der AU Gartenarbeiten die von der körperlichen Belastung derart sind das er genausogut auf dem Bau arbeiten könnte obwohl er angeblich AU ist.
So weit natürlich das KSchG gar nicht anwendbar ist (§1 und §23 KSchG) braucht der AG keinen Grund und kann einfach so kündigen.
Abgesehen davon: Kündigen kann der AG sowieso IMMER. Die Frage ist nur was am Ende aus der Kündigung wird....
Erstellt am 14.12.2011 um 08:52 Uhr von Hamburger
Also die besagte Kollegin war gestern da und heute ist sie wieder Au!
Erstellt am 14.12.2011 um 09:22 Uhr von gironimo
labile Gesundheit - heute hat ja nichts mit der Feier und AU bis Montag zu tun.
Rechtslage hin oder her. Vielleicht nutzt der AG auch die Chance, die Kollegin los zu werden. Schließlich müsste sie ja gegen eine Kündigung klagen und nicht der AG. Und der hofft dann auf ein paar Euro Abfindung - und ein Problem weniger im Betrieb.