Unser AG hat in die Arbeitsverträge bei Neueinstellungen seit kurzem die Passage eingeführt, dass eine schriftliche AU bereits ab dem 1. Krankheitstag eingereicht werden muss. Bei den alten Beschäftigten gilt die gesetzliche Regel ab dem 3. Tag.
Nach unserer Ansicht versucht der AG über die Arbeitsverträge eine neue Kollektivrechtliche Regelung einzuführen am BR vorbei.
Wir wollen dazu jetzt eine Betriebsvereinbarung einzuführen.
Was meint ihr, können wir ihn dazu zwingen oder kann er in den Arbeitsverträgen machen, was er will?