Erstellt am 22.11.2019 um 17:11 Uhr von celestro
würde mir erst einmal die Voraussetzungen anschauen:
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/K/konzernbetriebsrat.html#
wenn die aber gegeben sind und ein BR hier tätig wird, darf man mMn nicht einfach hingehen und es unterlassen.
Erstellt am 22.11.2019 um 17:12 Uhr von Dummerhund
Konzernbetriebsrat
Für einen Konzern im Sinne des § 18 Absatz 1 Aktiengesetz kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden (§ 54 Absatz 1 BetrVG). Hierfür ist erforderlich, dass die Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzernunternehmens beschäftigt sind, der Errichtung zustimmen. Genauso wie bei der Errichtung des Gesamtbetriebsrates wird auch der Konzernbetriebsrat nicht aus der Mitte der Belegschaft gewählt. Vielmehr entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat. Ebenfalls wird für jedes entsandte Mitglied ein Ersatzmitglied bestellt. Der Konzernbetriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft auf Konzernebene.
man liest also....kann durch Beschlüsse...
Erstellt am 22.11.2019 um 17:25 Uhr von Dummerhund
.....viele Aussendienstler dabei sind und würden gerne die Einladung ignorieren.
Dann sollten sie sich überlegen ob sie das richtige gemacht haben als sie sich für das Amt des BR beworben haben und gewählt wurden
Erstellt am 23.11.2019 um 08:54 Uhr von Kratzbürste
Ich sehe auch keinen Grund, warum die Aussendienstler im BR nicht zur Sitzung könnten. Da fehlt es den Kollegen entweder selbst am guten Willen BR-Arbeit zu leisten oder sie wissen nicht, dass sie einen Nachteilsausgleich bei finanziellen Einbußen bekommen.
Erstellt am 23.11.2019 um 16:21 Uhr von mb118b
Die Kollegen vom Aussendienst sind viel im Ausland unterwegs, daher die Probleme. Bei uns wurde 10 Jahre der BR unterbunden und es herrscht eine große Angst und wir haben keine Nachrücker. Daher die schwierige Situation. An Sitzungstagen sind wir oft nur zu 4