Erstellt am 11.11.2015 um 20:30 Uhr von Jakarta
Ein paar Hundert betroffene sammeln und den Filmer auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verklagen.
Da mir hier ein Urteil zu dem Thema vorliegt, wo ein Klagender sogar 10.000 Euronen zugesprochen wurden, seid ihr denn Störenfried dann vielleicht sogar für immer los.
Wenn ihr aber nen freundlichen Tag habt, fragt ihr ihn einmal nach seinem Kontostand und weißt ihn auf eine mögliche Verschlechterung des Füllstands hin, wenn er nicht umgehend die Dinger so einstellt, dass er nur noch sein Hoheitsgebiet einsehen kann.
Erstellt am 11.11.2015 um 20:36 Uhr von Globus
ich sehe da durchaus schwierigkeiten...
Erstellt am 11.11.2015 um 22:56 Uhr von Lennebub
-- ich sehe da durchaus schwierigkeiten...--
Für wenn? Inwiefern?
Im Datenschutzgesetz ist das geregelt. Ihr könnt euch beim Staatlichen Datenschutzbeauftragten beschweren.
Oder einfach mal mit dem Nachbarn sprechen, vielleicht sind das ja auch nur Attrappen.
Erstellt am 12.11.2015 um 08:15 Uhr von Hartmut
Die filmen euch?? Mein Vorschlag: 1. Der anderen Firma nachweisbar (!) eine Darstellung zukommen lassen, aus der hervorgeht, inwiefern die Firma gegen eure Schutzinteressen verstößt. 2. Firma auffordern, den Mißstand abzustellen innerhalb einer Frist von sagen wir zwei Wochen. 3. Bei Verzug -optional- erneut ermahnen, kurze Nachfrist setzen, bei erneutem Verzug ab zur Polizei und Anzeige erstatten.
Erstellt am 12.11.2015 um 08:19 Uhr von galaxy
@Husky
bevor Ihr da irgendeine ganz große Welle fahrt wäre es vielleicht angebracht mal bei der Nachbarfirma zu fragen, welchen Bereich die Kameras abdecken, denn das kann man von außen nicht einsehen. Selbst wenn das Kameragehäuse den Eindruck vermittelt, das ein Bereich abgedeckt wird, der größer ist wie das Firmengelände, kann die Kamera so eingestellt sein, dass nur der Firmenbereich abgedeckt ist.
Das nur in Ergänzung zu "Lennebub", wenn es keine Attrappen sind.
Erstellt am 12.11.2015 um 08:36 Uhr von Hartmut
Da wage ich aber zu widersprechen. Falls es sich um Attrappen handelt und/oder um echte Kameras, die den 'externen' Bereich gar nicht erfassen, so handelt es sich zwar nicht um unmittelbare Beobachtung, aber doch um Stalking. Denn wie willst du jemals sicherstellen, dass eine auf dich gerichtete Kamera gar nicht läuft? Und auch niemals laufen WIRD? Die Unsicherheit bleibt, ähnlich wie nachts im Park. Auf Dauer nicht zumutbar.
Erstellt am 12.11.2015 um 08:54 Uhr von gironimo
Ich würde erst einmal den eigenen AG auffordern dafür zu sorgen, dass die Nachbarfirma Ihre Kameras korrekt installiert, sodass Ihr eben nicht im Bild seit.
Erstellt am 12.11.2015 um 09:53 Uhr von paula
Bin bei gironimo. Das ist nämlich eine Aufgabe des AG und erst mal nicht des BR den anderen AG hier anzuschreiben.
Außerdem sollte man schon mal eruieren was und warum da gefilmt wird. Kann nämlich ganz interessant sein
Bei uns ging ein Fall durch die Presse. Da hat sich auch der eine Betrieb über den anderen beschwert und ist sogar an die Öffentlichkeit gegangen. Es stellte sich aber heraus, dass der Nachbar als Zulieferer eines Rüstungsbetriebes arbeitet und diese Überwachung war behördlich angeordnet. Das lief dann über den Landes- und Bundesdatenschützer, die haben dann geprüft und festgestellt, dass hier auf Grund der Sicherung besonderer Interessen noch viel MEHR möglich ist. Heute stehen da noch mehr Kameras. Ein Ärgernis für alle Bewohner des Ortes denn es wird jetzt nicht nur Richtung der Nachbarfirma gefilmt sondern auch der anliegende Dorfplatz inklusive weiterer öffentlicher Flächen.
Erstellt am 12.11.2015 um 12:17 Uhr von Lennebub
Und? Ist die verbrechensrate gleich null in dem Ort?
Ich finde man sollte erstmal das Gespräch suchen, entweder durch den AG oder selbst.
Falls keine Reaktion selbst beim Datenschutzbeauftragten nachfragen bzw. Anzeige erstellen.
Erstellt am 12.11.2015 um 12:24 Uhr von paula
Natürlich nicht! Dafür hat der BND oder MAD den perfekten Überblick wer aus dem Gasthaus kommt und danach noch ins Auto steigt.
Aber so ist Deutschland.... Leider.... zumindest in diesem Punkt