W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

1. §14a (5) 2. GmbH und mehrere Betriebe

S
Schnitzel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo erstmal und vielen Dank, dass es euch gibt.

Wir wollen in unserer Einrichtung zum ersten mal einen Betriebsrat wählen und würden gerne Vereinfachtes Wahlverfahren dafür verwenden. Leider haben wir über 51 MA.

Ich würde gerne fragen wie man mit dem Arbeitgeber reibungslos vereinbaren kann, dass man sich auf §14a (5) berufen möchte. Kann man ihn AG dazu "zwingen" oder austricksen? In welcher Form ist es am sichersten solche Vereinbarung zu treffen, damit die Wahl nicht anfechtbar ist.

Und noch eine Frage. Was ist wenn die Leitung an sich gerne auf eine Betriebsvereinabrung mit dem Betriebsrat einigen würde, aber in bestimmten Aspekten nicht dazu befugt ist und von der Firmenzentrale abhängt. Kann dann unser lokaler BR direkt mit der Oberleitung verhandeln, oder ist man dann hilflos in einer Sackgasse?

Liebe Grüße

1.91906

Community-Antworten (6)

R
rolfo

10.11.2015 um 10:34 Uhr

Um vereinfachtes Wahlverfahren durchzuführen muss der Wahlvorstand die Einigung dazu mit der GL absprechen, erzwingen kann man das nicht. Der Arbeitgeber wird in der Regel dem zustimmen weil das vereinfachte Wahlverfahren auch weniger Kosten verursacht. Will die GL eine BV mit dem BR abschließen, warum nicht ? Woher willst du wissen ob das nicht von der Firmenzentrale so abgesegnet ist. Und selbst wenn dem nicht so ist braucht es den BR nicht zu interessieren. So lange es eine erlaubte BV ist ( Tarifvorbehalt und sonstige Gesetze müssen natürlich beachtet werden ) könnt ihr das jederzeit machen.

G
gironimo

10.11.2015 um 16:49 Uhr

An Eurer Stelle würde ich nicht das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. Es birgt auch Untiefen und zwingt zu einer unnötigen Hast.

Nehmt das normale Wahlverfahren.

S
Schnitzel

10.11.2015 um 19:46 Uhr

Vielen Dank für die Antworten soweit.

Aber wie genau verläuft genau die Verhandlung ab? Wird es schriftlich festgehalten? Wir haben ja noch gar keinen wahlvorstand, weil das der erste BR sein wird. Und nach dem wir einen WV gegründet haben kann doch sein, dass dr AG in der Woche bis zur Betriebsratswahl Probleme macht. Vereinfachtes wahlverfahten muss auf jeden Fall stattfinden, damit wir rechtzeitig auf kommende Änderungen reagieren können.

R
rolfo

11.11.2015 um 11:03 Uhr

Wenn ihr einen BR gründen wollt braucht ihr erst mal einen Wahlvorstand, der sollte ein Seminar für Wahlvorstände besuchen und dann versuchen mit dem Arbeitgeber eine Einigung zu erzielen, natürlich schriftlich. Wahrscheinlich werdet ihr aber auf die Schnelle kein Seminar für Wahlvorstände finden, da die allgemeinen BR Wahlen ja schon 2014 waren. Holt euch die Gewerkschaft ins Boot, sofern ihr organisiert seid oder auch nicht. Ohne Hilfe verliert ihr sehr schnell

S
Schnitzel

11.11.2015 um 17:43 Uhr

Es klingt wie ein Teufelskreis: den Betriebsratswahltermin beim zweistufigen vereinfachten verfahren soll man doch schon bei der Wahlvorstandswahl während der ersten Betriebssitung festlegen, der eine Woche später stattfinden muss. Aber das kann man noch nicht, weil man das verfahren ja mit dem Arbeitgeber erstmal abklären müsste, aber dafür bräuchte man doch erst einen Wahlvorstand den es zu dem Zeitpunkt noch nicht geben kann.

Oder kann man es so machen: Erste Sitzung->man wählt den Wahlvorstand->dieser verhandelt mit dem AR-> Betriebsratswahldatum wird erst danach bekanntgegeben?

Gibt es eine Vorlage für die Vereinbarung des Betriebsratverfahrens mit dem AR?

Bei uns ist leider keiner Mitglied einer Gewerkschaft...Und ich hoffe, dass man das auch ohne Seminare schaffen kann

R
rolfo

12.11.2015 um 14:43 Uhr

Ich würde mich trotzdem an die für euch zuständige Gewerkschaft wenden, vielleicht helfen sie euch trotzdem weil sie erhoffen danach Mitglieder bei euch zu gewinnen. Ansonsten, ja, erste Wahlversammlung zur Gründung eines BR. Bei der Versammlung wird der Wahlvorstand gewählt. Dieser stellt dann den Antrag beim Arbeitgeber auf vereinfachtes Wahlverfahren, da gibt's auch keine Formvorschrift. Danach Erlass der Wahlausschreibung mit Termin BR Wahl. Wenn euer Arbeitgeber gegen einen BR ist und sich einigermaßen auskennt oder sich beraten lässt dürft ihr keine Fehler machen die ihn zur Anfechtung der Wahl berechtigen. Deshalb mein Rat, holt euch Hilfe, vielleicht kennt ihr auch einen anderen BR der euch zumindest da behilflich sein kann.

Ihre Antwort