Mitarbeiter aus Abteilung A soll Teamleiter von Abteilung B werden ..
hätte der BR da nicht eine Info verdient bzw. MitspracheRecht?
Ein Mitarbeiter in einer Abteilung A , kein Teamleiter bisher, wird mal eben als neuer Teamleiter in einer anderen Abteilung verkündet, da dort ein Teamleiter und seine Vertretung in den Ruhestand gehen. Die GF hat bisher sich immer so geäussert, dass es da noch keine Planung gäbe und gibt nun gleichzeitig an den BR und dem Personal diese Entscheidung/ Änderung zum Ende des Monats bekannt. Hätte da der BR nicht vorab mit ins Boot gehört ?
Community-Antworten (3)
19.01.2023 um 13:09 Uhr
Gemäß §99 BetrVG hätte der AG unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einholen müssen. Es liegt nämlich der Tatbestand der Versetzung ggf auch der Umgruppierung vor.
19.01.2023 um 22:43 Uhr
der AG kann die Zustimmung des BR auch nach Kommunikation einholen. Er muss aber ggf auch mit der Konsequenz leben, wenn der BR nicht zustimmt
20.01.2023 um 14:56 Uhr
Im Zeichen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" hätte der AG den BR sicher vorab anhören sollen, aber wenn die Maßnahme zum Ende des Monats umgesetzt wird, ist der AG rechtzeitig mit seiner Anhörung denn es ist noch mehr als 1 Woche Zeit.
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