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Betriebsrat zuständigkeit, Angestellter 6-stelliges Gehalt

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Arek
Jan 2023 bearbeitet

Hallo Experten,

wir sind ein neu gewählter BR. Von alten BR hat sich leider niemand aufstellen lassen. So ist auch die Erfahrung komplett weg. Wie es immer so ist, kann man auch nicht alle Fälle in Seminaren bearbeiten.

Wir haben eine Anhörung bekommen und sind unsicher ob wir für den Mitarbeiter zuständig sind. Der Mitarbeiter soll einen Bereich ausbauen mit neuen Kunden. Laut Mitteilung hat der MA keine leitende Position, kein Prokura.

Ein BR Mitglied meint das wir nicht zuständig wären, weil das Gehalt bei 200k€ liegt und das ein MA mit so einen Gehalt sich selbst Juristisch vertreten kann bzw. einen Rechtsbeistand einholen kann. Da wir uns jetzt deswegen unsicher sind, gibt es da eine Grenze, ist das unabhängig bzw. gibt es sogar ein Urteil dazu?

Danke

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Community-Antworten (6)

S
seehas

19.01.2023 um 08:09 Uhr

Nach §5 (3), 3. gibt eine mögliche Grundlage für eine Zuordnung. Danach ist es entscheidend welchen Handlungsspielraum der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit hat. Die Höhe des Gehalts ist nur ein nachrangiges Indiz. Im Zweifelsfall fragt ihr bei der GF nach, welche Befugnisse der Mitarbeiter hat. Wir haben das Problem eher anders herum. Es werden Beschäftigte eingestellt von denen wir der Meinung sind, sie seien Arbeitnehmer. Die GF ist der Meinung, da sie außertariflich bezahlt seien träfe das nicht zu und wir seien nicht in der Mitbestimmung. Dass ein Beschäftigter genug Geld verdient um seine eigenen Interessen zu vertreten ist übrigens unerheblich.

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XYZ68

19.01.2023 um 08:33 Uhr

Der Arbeitgeber hat ihn bei euch angehört. Dann geht zumindest der Arbeitgeber davon aus, dass es sich nicht um einen leitenden Angestellten handelt. Und ganz ehrlich, so würde ich das als BR dann auch sehen. Gehalt und AT-Status sind erst einmal unerheblich.

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Muschelschubser

19.01.2023 um 09:07 Uhr

Der BR ist erst raus, wenn die Kriterien für "leitende Anegstellte" bejaht werden können.

https://www.rundstedt.de/wissen/2019-01-newsletter/arbeitsrechtliche-besonderheiten-fuer-leitende-angestellte

Das Gehalt gehört hier nicht zu den Kriterien, erst Recht wäre daher interessant, woher die Zahl von 200k kommen soll.

@xyz68 Ich bin insofern bei Dir, dass der Arbeitgeber im Grunde durch die Anhörung von der Zuständigkeit des BR ausgeht und dass das Gehalt unerheblich ist. Überdenke in dem Zusammenhang aber nochmal die Formulierung "leitender Angestellter" - denn das wäre ein Widerspruch. "Angestellter mit leitender Funktion" wäre angebrachter, denn für "leitende Angstellte" i.S.d. Betriebsverfassungsrechts wäre der BR nicht zuständig.

A
Arek

19.01.2023 um 10:17 Uhr

Danke euch für die Antworten. Wir haben Rücksprache gehalten mit AG und dann kam das es kein Leitender AN und kein Prokura. Dann kam der Einwand mit dem Gehalt was uns anderen zum nach grübeln brachte.

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ganther

19.01.2023 um 10:22 Uhr

in 5 Abs. 4 BetrVG spielt das Gehalt schon eine Rolle. Aber das sind Kriterien, die nur im Zweifel anzuwenden sind. Ich hätte hier keine Zweifel: keine "leitende Position", "keine Prokura" und der AG sieht es auch nicht so. Da würde ich auch nicht nachfragen. Warum sollte ich als BR Personen ausgrenzen, die ich vertrete. Das Argument von dem BR-Kollegen finde ich schräg: der hat ja genug Kohle, der kann für sich selbst sorgen

D
DummerHund

19.01.2023 um 10:39 Uhr

Ihr seit für alle AN zuständig die nicht unter § 5 BetrVG fallen. Wollte man es nur an dem finanziellen fest machen müsste der BR ja auch ermitteln wie viel Geld jeder MA auf dem Konto hat, denn diese könnten sich ja praktisch auch selber vertreten lassen.

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