Wir sind gerade bei der Gründung eines Betriebsrates zugange und konnten auf Grund der Neugründung auch keine Schulung besuchen. Deshalb haben wir momentan 2 Fragen.
1. Bei einer Belegschaft von ca 150 Personen brauche ich mit der 20 % Regelung bei einem Wahlvorschlag mindestens 15 Stützunterschriften bzw mindestens jedoch 3 Stützunterschriften. Das ist uns nicht ganz verständlich. Sehen wir das richtig, dass eigentlich nur 3 Stützunterschriften gebraucht werden.
2. Da wir wissen das der AG eine Listenwahl anstrebt, wir aber lieber eine Personenwahl möchten, ist es da besser wir warten bis der AG seine Liste vorlegt und wir uns einfach kurz vor Schluss auf seine Liste eintragen. Wenn es nur eine Liste gibt müsste es doch eine Personenwahl geben.