Erstellt am 21.10.2015 um 23:19 Uhr von gironimo
Im § 14 BetrVG ist von einem Zwanzigstel die Rede. Das sind nicht 20%
Ihr könnt Euch nicht einfach auf einer Liste eintragen, wenn diejenigen, die eine Liste erstellen, dies nicht wollen. Bereitet Eure Liste vor und reicht sie ein. Auch Listenwahl ist kein Beinbruch.
Erstellt am 22.10.2015 um 00:23 Uhr von Lennebub
Verstehe ich nicht. Ihr könnt doch als Wahlvorstand entsprechende Lehrgänge besuchen? Gerade die Einhaltung der Fristen ist wichtig!
Zwar keine Alternative aber eine gute Hilfe sind Unterlagen wie z.B. von Waf. Alles dabei was man brauch: Wahlkalender Stimmzettel Ausgänge usw.
Erstellt am 22.10.2015 um 06:53 Uhr von nicoline
Was bedeutet denn: .... Das der AG eine Listenwahl anstrebt?
Ich halte es für fahrlässig, wenn man eine BR Wahl ohne Schulung des WV durchführt. Das kann nur schief gehen!
Erstellt am 22.10.2015 um 08:34 Uhr von Dezibel
Der Arbeitgeber selbst kann euch keine Liste vorlegen, er ist nicht wahlberechtigt.
Seine Jünger können jedoch, und dann ist eben solch eine Liste da, die ihr aber nicht nach gutdünken verändern könnt.
Wenn aber keine zweite Liste kommt, dann habt ihr eure Personenwahl.
Also: Ab zur Schulung (und zwar schnellstens) oder gute Nacht!
Erstellt am 22.10.2015 um 19:13 Uhr von Phuket
Das ein Lehrgang hilfreich währe ist und bewusst. Da wir aber noch keinen Betriebsrat hatten und dies alles neu aufziehen ist es und nicht möglich gewesen einen Lehrgang zu besuchen. Bei der nächsten Wahl kann man einen Wahlvorstand bestimmen und zur Schulung schicken. Der Arbeitgeber versucht mit seien treuen Untergebenen nun einen für Ihn angenehmen Betriebsrat zu gründen. Das Arbeitsmaterial von der Waf liegt uns vor, aber es ist nicht einfach mit nur Unterlagen zu arbeiten. Unterstützung haben wir auch von der Gewerkschaft, möchten aber nicht dauernd nachfragen.
Erstellt am 23.10.2015 um 05:46 Uhr von Lennebub
Ihr müsst euch bei der Gewerkschaft halt richtig beraten lassen, das heißt also stets nachfragen, dafür zahlt ihr ja Beiträge, aber ohne ein richtigen Lehrgang können / werden tausend Dinge schief gehen.
Der Wahlvorstand hat mit dem Betriebsrat sozusagen nix zu tun, er arbeitet autonom also bestimmt er auch das entsprechender Lehrgang besucht wird.
Erstellt am 23.10.2015 um 06:56 Uhr von nicoline
*Unterstützung haben wir auch von der Gewerkschaft, möchten aber nicht dauernd nachfragen.*
Aber eine BR Wahl durchführen ohne Schulung. Erklär doch mal, warum ihr so unter Zeitdruck seid, dass ihr keine Schulung machen konntet.
*Bei der nächsten Wahl kann man einen Wahlvorstand bestimmen und zur Schulung schicken.*
Bedeutet das, es gibt jetzt keinen Wahlvorstand?
Erstellt am 23.10.2015 um 10:10 Uhr von pillepalleTR
Hab nur allein ich den Eindruck, dass der AG jetzt schon in seinem Büro hockt, den Schampus bereits kalt gestellt hat und mit diebischer Vorfreude auf den Wahltag wartet?
Wenn ihr schon an der Formulierung mit den Stützunterschriften scheitert, frage ich mich, was erst nach der Stimmauszählung bei Listenwahl und ggf. Berücksichtigung von "Quoten" bei euch los sein wird. Aber die Vermutung liegt nahe, dass es soweit gar nicht erst kommen wird, da der ganze Spuk vorher (vermutlich mit Recht) gestoppt wurde.
Ich kann nicoline nur beipflichten: als Anfänger kann man sowas nicht ohne Schulung bewerkstelligen. Und wenn dafür keine Zeit ist, blast das Ganze einfach ab und beginnt nach der Schulung von vorne. Falls man euch (Initiatoren) nicht bis dahin in der Zwischenzeit gekündigt hat.
Erstellt am 24.10.2015 um 11:18 Uhr von nicoline
Gestern wollte ich erst noch schreiben:
Mal sehen ob jetzt noch eine Antwort kommt und meinte damit diese Frage :
*Bedeutet das, es gibt jetzt keinen Wahlvorstand?*
Bis jetzt ist keine gekommen. Hat meine Vermutung, dass es gar keinen Wahlvorstand gibt nur noch gefestigt.
Erstellt am 24.10.2015 um 22:20 Uhr von Phuket
Das wir eine Schulung beschließen könnten wurde uns wirklich nicht gesagt.
Dies hätte aber auch dann sehr kurzfristig geschehen müssen, denn als der Wahlvorstand feststand hat man ja nicht mehr viel Zeit.
Liste wurde von uns auch schon vorbereitet ( mit Quoten und Ersatzkandidaten) falls die Chefhörigen mit einer Liste kommen. Wir versuchen ja möglichst alles nach den vorgefertigten Programmen der WAF durchzuziehen und fragen auch bei der Gewerkschaft nach. Das Wahlausschreiben ist auch schon draußen mit den notwendigen Listen und Hinweisen.
Erstellt am 25.10.2015 um 11:36 Uhr von Jakarta
Dazu bedarf es keines bestehenden BRs. Das bestimmt der WV im Rahmen des § 20 Abs. 3 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG durch Beschluss selbst.
Was dann natürlich möglichst früh erfolgen und auch im Terminplan berücksichtigt werden sollte.
Erstellt am 25.10.2015 um 12:40 Uhr von Hoppel
@ Phuket
Abspeichern, ausdrucken & lesen > https:www.igmetall.de/0154251_BR_LeitfadenNWV_IGM_2085fbe9e1d7619e29f75437cb2c84666f38b9bd.pdf
Was ich aber nicht verstehe ist, dass Ihr seitens einer Gewerkschaft unterstützt werdet, Ihr aber davor zurück schreckt, die Hilfe vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.
So, wie Ihr die Wahl bislang angeht, ist eine erfolgreiche Wahlanfechtung vorprogrammiert!
Erstellt am 25.10.2015 um 18:05 Uhr von nicoline
Was ich nicht verstehe ist, dass die Gewerkschaft euch angeblich unterstützt, euch scheinbar aber nicht erzählen will, wie es korrekt zu laufen hat! Die hätten euch erzählen müssen, dass der WV die Schulung selber beschließen muss und nicht der BR. Die hätten euch auch sagen müssen, dass ihr unbedingt eine Schulung machen solltet. Aber macht ruhig weiter, es wird sich bestimmt einer finden, der eine Wahlanfechtung in Gange bringt und wenn es der AG ist!
Erstellt am 25.10.2015 um 19:54 Uhr von Phuket
Das wir eine Schulung beschließen könnten wurde uns wirklich nicht gesagt.
Dies hätte aber auch dann sehr kurzfristig geschehen müssen, denn als der Wahlvorstand feststand hat man ja nicht mehr viel Zeit.
Liste wurde von uns auch schon vorbereitet ( mit Quoten und Ersatzkandidaten) falls die Chefhörigen mit einer Liste kommen. Wir versuchen ja möglichst alles nach den vorgefertigten Programmen der WAF durchzuziehen und fragen auch bei der Gewerkschaft nach. Das Wahlausschreiben ist auch schon draußen mit den notwendigen Listen und Hinweisen.