Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden
Ein Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden. Die Wahl findet Mitte April statt. Meine Frage: Ist die Stützunterschrift gültig oder muss der Bewerber sich eine neue Stützunterschrift von einem anderen Mitarbeiter holen?
Community-Antworten (5)
01.04.2006 um 17:24 Uhr
Gültig....
01.04.2006 um 20:00 Uhr
Mich wundert Kölners Antwort schon ein bisschen.
Stand dieser Kollege denn auf der Wählerliste?
01.04.2006 um 20:51 Uhr
Ja, der Mitarbeiter stand auf der Wählerliste, er ist kurzfristig ausgeschieden.
01.04.2006 um 21:08 Uhr
@Ramses Ich sach nur 19354!
01.04.2006 um 21:09 Uhr
Wenn der AN auf der Wählerliste stand dann ist auch seine Stützunterschrift nicht zu beanstanden.
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