Neukonstituierung während einer Amtszeit
Wann ist eine Neukonstituierung des BRs während einer Amtszeit erlaubt? Reicht hier ein mehrheitlicher Beschluss des Betriebsrates? Es handelt sich hier um den Versuch zwei unbequeme BRler aus ihrer Freistellung zu verdrängen. Der Vorsitzende hat mit seinem Rücktritt gedroht und somit die Mehrheit hinter sich.
Community-Antworten (4)
21.10.2015 um 08:30 Uhr
Du hast dir die Antwort bereits gegeben.
Es reicht ein Mehrheitsbeschluß.
21.10.2015 um 10:11 Uhr
aber nicht zur Neukonstituierung sondern, um unliebsame BR-Kollegen, die ihren Aufgaben aus Sicht der Mehrheit der Betriebsräte nicht gerecht werden, ihrer Aufgaben zu entbinden und sie anderen übertragen.
Aber so neben her: Wenn mir jemand als Argument bringt: "Entweder ihr seit willig oder ich trete zurück....", neige ich immer zur Antwort: "dann mach doch"
Aber ich kenne Eure Situation natürlich nicht.
21.10.2015 um 12:04 Uhr
unbequeme BRler = machen gute Arbeit ? Oder wie soll man das verstehen ? ;-)
21.10.2015 um 12:08 Uhr
Also der Reihe nach: Nein, eine Neu-Konstituierung geht nicht, jedenfalls nicht direkt. Der BR kann geschlossen zurücktreten, sich (hoffentlich) genau so wieder wählen lassen und DANN neu konstituieren, das ginge. Der geschlossene Rücktritt muss übrigens mit absoluter Mehrheit beschlossen werden. Euer BRV ist offenbar ein sehr selbstbewusster Mensch, wenn er diesen Weg zu gehen androht. Denn die Abberufung von BRM aus einer Freistellung ist viel einfacher und kann jederzeit erfolgen. Wurden sie in die Freistellung per Mehrheitswahl gewählt, reicht die einfache Mehrheit im Gremium, um sie wieder abzuberufen. War es eine Verhältniswahl, bedarf es einer qualifizierten Drei-Viertel-Mehrheit (Fitting Rn 72f. zu §38 BetrVG).
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