Abmahnung -- fristlose Kündigung
Hallo Leute, Erst einmal den Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer ist seit 7 Tagen nicht mehr auf Arbeit erschienen. Keine Krankmeldung,kein Anruf. Rückruf der Personalabteilung ohne Erfolg. Brief der Personalabteilung an die Wohnadresse, er soll sich melden,ohne Erfolg. Daraufhin bin ich als BRV zur Wohnadresse gefahren, dort ist er aber nicht mehr wohnhaft. Trennung von seiner Lebensgefährtin. Keine neue Adresse. Nur Handynummer. Ich konnte ihn dann per Handy erreichen und ihm mitteilen das er sich in der Firma melden soll. Lehnt aber alles ab, keine Auskunft zur neuen Wohnadresse. Laut Geschäftsleitung wird eine Abmahnung erfolgen und dann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden wenn er sich weiterhin nicht meldet. Als Betriebsrat können wir den Arbeitnehmer wegen der Kündigung leider nicht sprechen um Bedenken einzulegen. Ich habe auch keinen Kontakt mehr, drückt mich bei Anruf weg. Wie bekommt er Post bzw. das Kündigungsschreiben, wenn er keinen neuen gemeldeten Wohnsitz hat. Gilt die Abmahnung bzw. Kündigung an die alten Wohnadresse als zugestellt.???
Sollte "man" die Polizei einschalten...
Community-Antworten (5)
20.10.2015 um 10:57 Uhr
Versucht mal ( AG Seitig) eine Zustellung per Gerichsvollzieher, die haben Möglichkeiten.
20.10.2015 um 11:00 Uhr
Na da hat euer Kollege sich aber einiges selbst zuzuschreiben. Dass er da die Kündigung bekommt ist sicher gerechtfertigt.
Wegen der Zustellung, steht in seinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag, dass ein Wechsel des Wohnsitzes anzuzeigen ist? Wenn nicht hat der AG die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt oder der zuletzt zuständigen Postdienststelle nachzufragen. Schlägt das fehl müsste die Kündigung öffentlich nach § 132 Abs. 3 BGB i. V. m. §§ 185ff. ZPO zugestellt werden.
Wird vor Gericht sicher ein interessanter Fall wenn der MA nicht verpflichtet wurde seinen Wohnsitz anzugeben...
20.10.2015 um 11:00 Uhr
Und was hat der BR damit zu tun?????
Ich bin der Meinung, dass Zuckertüte alles getan hat. Dieser Mensch scheint in eine tiefe Depression gefallen zu sein und ihm ist alles egal. Er braucht Hilfe, aber wohl von anderer Seite, da kommt man nicht ran.
20.10.2015 um 12:25 Uhr
du hast schon viel getan, trotzdem rate ich dir, nochmal mit dem AG zu reden. Bei einer solchen Sache wäre eine Kündigung der Todesstoß für diesen Menschen, auch wenn das unentschuldigte Fehlen zu beanstanden ist. Gibt es denn keine Verwandschaft/Freunde die man ansprechen könnte? Die Polizei wäre eine Möglichkeit, da ja auch der Verdacht auf Selbstmord usw. im Raum schwebt. Auf alle Fälle solltet ihr dabei mit der Perso sehr eng zusammenarbeiten.
20.10.2015 um 13:01 Uhr
Danke Jungs.
Die Lebensgefährtin war heute da,hat nochmal alles geschildert. Sie wird heute, wenn nichts positives passiert die Polizei einschalten. Die GL verzichtet vorerst auf Maßnahmen. ( Kündigung usw. )
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