Umstellung Abruf Lohn-/Gehaltsabrechnung
Unser Unternehmen stellt seit diesem Monat die Lohn-und Gehaltsdokumente ausschließlich über DATEV zur Verfügung. Die Info erfolgte ca. vor 1 Monat ohne vorherige Absprache mit der Belegschaft und mit uns als BR. Frage: a) wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Persönliche Mitarbeiter Daten werden an DATEV abgetreten ohne vorherige Zustimmung
b) zur Registrierung und zum weiteren Abrufen der Dokumente, ist der Mitarbeiter verpflichtet dies über seine private Telefonnummer (SMS-Tan) abzuwickeln.
Ist jeder Mitarbeiter in der Pflicht es so hinzunehmen oder kann man als Einzelner verlangen, dass es weiterhin postalisch durch den AG zugestellt wird?
Community-Antworten (1)
19.10.2015 um 20:53 Uhr
Da ja hier personenbezogene Daten mit IT bearbeitet werden, ist der BR auch in der Mitbestimmung (§ 87.1.6 BetrVG). Wenn es also nicht schon eine BV zu diesem Thema gibt, müsst Ihr eine fordern. Und die Verhandlungen können dauern, weil eben all diese Fragen und weit aus mehr mit dem AG geklärt und in einer BV niedergelegt werden müssen.
Also: Fordert den AG auf, die Umstellung so lange herauszuschieben, bis Ihr Euch auf eine BV geeinigt habt (ggf. könnt/müsst Ihr von Eurem Unterlassungsanspruch gebrauch machen).
Fordert umfassende Informationen zu diesem Thema (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Zieht ggf. einen Sachverständigen hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
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