So und schon wieder ich. Ein Mitglied aus dem Betriebsrat (auch Gewerkschaftsvertreterin hier im Unternehmen) hat an die Gewerkschaftsmitglieder Kalender verteilt. In diesem Kalender war unter anderem ein Schreiben (Weihnachtsgrüsse und welche Nummer ihre Liste hat) beigelegt. Auch ein Schreiben zur Beantragung von Briefwahl an die Adresse des Vors. des Wahlvorstandes (also ich). Das habe weder ich noch ein anderes Wahlvorstandsmitglied in Auftrag gegeben.
Hat sie dazu ein Recht? Ist das nicht Wahlbeeinflussung?