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Beeinflussung der Betriebsratswahl-Unterlassungsanspruch?

L
Luette
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

wir haben die Einladung zur Wahl des Wahlvorstandes mit 3 Unterschriften von Wahlberechtigten und der GW ausgehängt und die Information auch der GF persönl. zukommen lassen. Nun ergeben sich im Vorfeld einige Probleme. Unser Aushang mit der Einladung wird regelmäßig von „Vertrauensleuten“ der GF am jenem Ort entfernt und musste bereits mehrfach von uns erneuert werden. Weiterhin machen diese Vertrauensleute während der Schichtübergaben im Betrieb Stimmung, indem sie Aussagen treffen wie z.B.: ""2007 sollte es eigentlich eine größere Lohnerhöhung zum Ausgleich der MwSt. Erhöhung geben, dies gibt es jetzt nicht mehr da wir einen BR gründen wollen". Unser eigentlicher Termin zur Wahl des Wahlvorstands am 02.11.06 wurde auf den 16.11.06, auf bitten der GF verschoben (haben wir zugestimmt um nicht im Vorfeld schon Mauern zu errichten). Dies hat aber den Hintergrund, dass vor unserer Wahl des Wahlvorstandes die GF eine Betriebsversammlung plant, in der möglicherweise gegen die BR Gründung mobil gemacht werden soll. Meine Frage zu diesem gesamten Komplex ist nun, ob sich hier bereits einen Konflikt mit § 119 und § 20 BetrVG ergibt und es evtl. schon notwendig wäre Maßnahmen zu ergreifen? Die Einflussnahme auf die weniger stabilen Gemüter zeichnet sich bereits deutlich ab, und den Parolen (Kürzungen, Streichungen von Geldern) wird Glauben geschenkt. Ich gehe daher bereits von einer nachhaltigen Störung und Beeinflussung des Wahlverhaltens in Zukunft aus. Können wir, auch wenn wir noch keinen Wahlvorstand haben, ein einstweiliges Verfügungsverfahren beim AGericht beantragen und unserer GF die beabsichtigte Mitarbeiterversammlung untersagen? Könnte mir da bitte jemand helfen? Ich bedanke mich schon im Voraus für Eurer Hilfe.

LG Luette

4.70605

Community-Antworten (5)

V
viktor

24.10.2006 um 10:45 Uhr

Diese Störmanöver gibt es leider immer wieder. Entschlossenes Handeln ist angesagt. Am Besten wäre es, wenn ihr die Gewerkschaft um Hilfe bitten könntet (setzt natürlich Mitgliedschaften voraus). Natürlich kann man gerichtlich vorgehen - aber es gibt genügend Fallstricke und daher benötigt man einen Fachanwalt oder eben die Hilfe der Gwerkschaft.

CS
Claudia Schiffer

24.10.2006 um 13:59 Uhr

Man könnte meinen, du arbeitest in meinem Betrieb! Störung der BR-Wahl ist strafbar ... Haltet durch, holt euch Hilfe von der Gewerkschaft. Die "wenig stabilen Gemüter" müsst ihr aufklären, nur wenn sie die Lügen nicht glauben, da sie es besser wissen, können sie gemeinsam mit euch stark sein!! Jetzt erst recht!!!

CS
Claudia Schiffer

24.10.2006 um 14:03 Uhr

Ach so, unser AG hat vor dem Arb.-Gericht einstweilige Verfügung beantragt, dass wir die die Versammlung zur Bildung eines Wahlvorstandes absagen. Nachdem er zugesagt hat, dass es im Betrieb stattfinden kann, er und sein Anwalt nicht erscheinen, und er keine Arbeitnehmervertretung initiiert, hat er nach der Verhandlung, in deren Folge ein Vergleich geschlossen wurde, mit Ergebnis, dass ver.di die Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes absagt, durch seine "Getreuen" selbst eine Einladung für morgen verbreiten lassen, um einen BR zu gründen, da er "an Mitsprache und Zusammenarbeit" interessiert ist. Also passt auf, dass er den Spieß nicht umdreht ...

L
Luette

24.10.2006 um 20:29 Uhr

@Viktor

Weißt du, wenn es mal nur ein paar Störfeuer wären. Aber ich denke unsere GF greift uns massiv an. Wenn auch verbal und „nur“ durch einige Mitarbeiter. Es trägt aber Früchte. Es wird sich nur ein verschwindend geringer Teil an der Wahl beteiligen, weil sie alle Angst haben. Nun haben wir ein Gerichtsurteil im Internet bei verdi gefunden wo der Wahlvorstand eine Unterlassungsklage gegen die GF erwirkt hat und eine Betr.Versamm. verhindert wurde. Diese BV steht uns auch noch ins Haus. Und die hat nicht zum Ziel, der Belegschaft zu einem BR zu gratulieren. Nun sind wir am überlegen, dagegen vorzugehen. Wir haben aber noch keinen Wahlvorstand und wissen nicht, ob dieses Urteil auch bei uns Initiatoren Erfolg verspricht. Wir können uns doch nicht alles von der GF gefallen lassen. Oder sehe ich das falsch. Im übrigen stehen wir im Kontakt mit der Gewerkschaft. Wollte mal ein paar andere Meinungen einholen. Danke an alle.

L
loewenherzl

20.11.2006 um 11:02 Uhr

Hallo zusammen,

wir haben bei uns im Betrieb (etwa 400 Mitarbeiter) auch vor etwa einer Wochen zu einer BV eingeladen. Da wir ebenfalls nicht bereits im Vorfeld gegen die Geschäftsführung arbeiten wollten, haben wir kostenlos einen Versammlungsraum organisiert und sind auf die Bitten der GF (Terminverschiebung der BV, weil ein sehr wichtiger Auftrag in Bearbeitung ist und Führung einer Teilnehmerliste) eingegangen. Man sagte uns zuerst die Abrechnung der hierfür benötigten Arbeitsstunden zu, dann lehnte man diese Abrechnung ab und derzeit befindet sich das Ganze in einer erneuten Abstimmug mit der GF.

Zudem haben wir erfahren, dass die Führungsriege Gerüchte unter den AN verbreitet, demnach es den Initiatoren und den Mitgliedern des Wahlvorstandes nicht gestattet sein soll, in den BR gewählt zu werden.

Können wir gegen dieses Verhalten angehen?

Danke & Gruß loewenherzl

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