Hallo alle zusammen,

wir haben die Einladung zur Wahl des Wahlvorstandes mit 3 Unterschriften von Wahlberechtigten und der GW ausgehängt und die Information auch der GF persönl. zukommen lassen. Nun ergeben sich im Vorfeld einige Probleme. Unser Aushang mit der Einladung wird regelmäßig von „Vertrauensleuten“ der GF am jenem Ort entfernt und musste bereits mehrfach von uns erneuert werden.
Weiterhin machen diese Vertrauensleute während der Schichtübergaben im Betrieb Stimmung, indem sie Aussagen treffen wie z.B.: ""2007 sollte es eigentlich eine größere Lohnerhöhung zum Ausgleich der MwSt. Erhöhung geben, dies gibt es jetzt nicht mehr da wir einen BR gründen wollen". Unser eigentlicher Termin zur Wahl des Wahlvorstands am 02.11.06 wurde auf den 16.11.06, auf bitten der GF verschoben (haben wir zugestimmt um nicht im Vorfeld schon Mauern zu errichten). Dies hat aber den Hintergrund, dass vor unserer Wahl des Wahlvorstandes die GF eine Betriebsversammlung plant, in der möglicherweise gegen die BR Gründung mobil gemacht werden soll. Meine Frage zu diesem gesamten Komplex ist nun, ob sich hier bereits einen Konflikt mit § 119 und § 20 BetrVG ergibt und es evtl. schon notwendig wäre Maßnahmen zu ergreifen? Die Einflussnahme auf die weniger stabilen Gemüter zeichnet sich bereits deutlich ab, und den Parolen (Kürzungen, Streichungen von Geldern) wird Glauben geschenkt. Ich gehe daher bereits von einer nachhaltigen Störung und Beeinflussung des Wahlverhaltens in Zukunft aus. Können wir, auch wenn wir noch keinen Wahlvorstand haben, ein einstweiliges Verfügungsverfahren beim AGericht beantragen und unserer GF die beabsichtigte Mitarbeiterversammlung untersagen? Könnte mir da bitte jemand helfen? Ich bedanke mich schon im Voraus für Eurer Hilfe.

LG Luette