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Anschaffung von Mitarbeiterspinde.

B
Brsibel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

Ist die Neuanschaffung von Spenden für Mitarbeiter, in der Mitbestimmung des Betriebsrats ?

Vielen Dank für die Antworten

2.538015

Community-Antworten (15)

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Dezibel

16.10.2015 um 21:42 Uhr

Spenden sind immer gut. Jeh mehr, desto besser. Was wolltest Du uns eigentlich sagen?

M
Moreno

16.10.2015 um 22:21 Uhr

Na wenn wir von der Überschrift ausgehen geht es um Spinde und nicht um Spende :-) was wollt Ihr denn da mitbestimmen? Wenn sich AN umziehen müssen wegen Arbeitskleidung gibt es doch genaue Vorgaben wie groß wie viele und so weiter zu stellen sind.

G
Globus

16.10.2015 um 22:41 Uhr

"Wenn sich AN umziehen müssen wegen Arbeitskleidung gibt es doch genaue Vorgaben wie groß wie viele und so weiter zu stellen sind."

wo genau? und wie wurde es in der Vergangenheit gemacht? Immerhin geht es hier um Neuanschaffung...

Ich sehe da durchaus Regelungsmöglichkeiten und auch Bedarf des Gremiums...

Ab wann fängt dann die Arbeitszeit an usw usw usw - viele ungeklärten Fragen die Klärung bedürfen...

M
Moreno

16.10.2015 um 22:52 Uhr

Immerhin geht es um Neuanschaffung und da meinst Du das Du das mitreden darfst? Es gibt eine Arbeitsstättenverordnung und daran hat sich der AG zu halten! Die Aufgabe des Betriebsrats sollte hier sein zu überwachen das diese eingehalten wird.

G
Globus

16.10.2015 um 22:57 Uhr

ja stimmt hat er - aber es ist nciht ausgeregelt - eine Verordung kann es auch nciht, also was ausregeln... da geht es immer um mindestanvorderungen... aber nicht, dass es so und so sein muß...

ergo, wo Regelungsspielraub besteht, da bestimmt in sozialen Dingen bitte der BR mit - wenn er denn möchte...

Ich persönlich würde da mitbestimmen wollen, da es durchaus einen "Rattenschwanz" geben könnte, der hinter her kommt....

D
Dezibel

17.10.2015 um 09:32 Uhr

Na dann erkläre uns doch mal den Rattenschwanz. Alte, vergammelte Holzspinde werden entsorgt und ordentliche, neue Spinde angeschafft, an der gleichen Stelle wieder hingestellt, Sicherungseinrichtung ist vorhanden, was soll ich denn da mitbestimmen? Dass die Türen nach Süden aufgehen? ;))

G
Globus

17.10.2015 um 10:18 Uhr

Unter Neuanschaffung habe ich die erstmalige Beschaffung der Spinde verstanden... das von dir beschriebene, wäre in meinen Augen nicht mal ein Austausch... aber du könntest Recht haben, dass der Fragestelle einen Austausch meinte...

Aber auch da würde ich erstmal mitbestimmen wollen...weil, wenn die so alt und vergammelt sind, wie du beschrieben, könnten sie dann gegen high tec Spinde getauscht werden, zu öffnen mit einem RF ID Tek und jede Öffnung wird gespeichert... usw usw usw... klingt weit her geholt, ist es aber nicht mal...

Nachtrag: ein MBR wäre in meinen Augen nciht gegeben, wenn es sich wirklich um einen richtigen Austausch handelt - also genau die gleichen nur halt neuen Spinde angeschafft werden...

G
gironimo

17.10.2015 um 11:16 Uhr

Ich denke, die Antwort kann doch nur heißen: "Es kommt darauf an". Nämlich - wo und was mitbestimmt werden soll (oder besser gesagt, es wünschenswert wäre mitzubestimmen) Vielleicht kann Brsibel seine Frage konkreter stellen.

M
Moreno

17.10.2015 um 12:57 Uhr

Oh wo bin ich hier bloß gelandet hier stellt jemand ne Frage nach der Anschaffung von Mitarbeiterspinden und Globus macht nen NSA Überwachungssystem daraus :-) trotzdem schönes Wochenende!

G
Globus

17.10.2015 um 13:14 Uhr

Von NSA habe ich meines Wissen nicht gesprochen... ist aber immer wieder erfrischend, wie sorglos manch jemand mit Daten umgeht...

Eigentlich bin ich ja davon ausgegangen, dass es hier um das erstmalige aufstellen dieser handelt - und wenn dem so ist, hat es nun mal einen "Rattenschwanz" - auch auch ein wie von mir dargestelltes Schließsystem dafür würde meiner Meinung nach die Einforderung der Mitbestimmung zwangsläufig nach sich ziehen...

Ich hoffe, da ist keiner anderer Meinung, auch user moreno nicht...

H
Hoppel

17.10.2015 um 13:15 Uhr

@ BRSibel

Wenn es nur darum geht, dass der AG neue Spinde kaufen will, hat der BR mit Sicherheit nichts mitzubestimmen. Der AG darf frei darüber entscheiden, aus welchem Material und in welcher Farbe die Spinde zu welchem Preis eingekauft werden.

Anders sieht es bzgl. der Nutzung etc. aus; hier wird regelmäßig der § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG in´s Spiel kommen. Du solltest Deine Frage also etwas konkretisieren, falls es nicht nur um den Kauf an sich geht.

G
Globus

17.10.2015 um 13:49 Uhr

Naja, wenn ein AG was kauft, für den Betrieb, dann wird er es auch einsetzen wollen... warum will er es sonst kaufen?

E
Erbsenzähler

19.10.2015 um 09:19 Uhr

@ Um Kosten zu generieren, weil er sonst zu viel Steuern zahlen muss!!! Ironie aus...

Also eine Mitbestimmung sehe ich hier nicht, aber eine Kontrollfunktion des AGs wie schon beschrieben, ob die Spinde den Anforderungen irgendeiner Verordnung entsprechen, sehe ich schon.

L
Laffo

20.10.2015 um 00:21 Uhr

...na ja...sind die späteren Inhalte der Spinde Privateigentum...oder unterliegen sie der Versicherungspflicht des AG..? Ich würde da Ordnung im Betrieb uns Spiel bringen!!! §87 Abs.1 Pkt.1,8...

P
Pjöööng

20.10.2015 um 01:57 Uhr

Zitat (Laffo): "... Versicherungspflicht des AG ..."

Kannst Du diese Versicherungspflicht bitte mal näher erläutern?

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