Erstellt am 15.10.2015 um 20:22 Uhr von gironimo
Da sehe ich keinen Verhinderungsgrund - also kein Ersatzmitglied. Offenbar hat der Arbeitgeber in der Personalplanung nicht genug berücksichtigt, dass das BR-Mitglied wegen BR-Tätigkeit am Arbeitsplatz ausfallen wird. Es liegt also nicht in der Verantwortung des Betriebsrats, wenn die Planung ins Stocken gerät.
Erstellt am 15.10.2015 um 20:33 Uhr von moreno
Nein da muss der Betriebsrat mit einem weniger auskommen aber die Welt geht nicht unter :-) wenn Euer BRV da ein Ersatzmitglied einläd solltet ihr ihn mal aufs Seminar schicken!
Erstellt am 15.10.2015 um 20:38 Uhr von Globus
Die Frage war doch:
"Kann der Betriebsratsvorsitzende ein Ersatzmitglied laden, wenn ein Vollmitgliede aus betrieblichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen kann."
Und ich sage JAAAAA - kann er....
ABER: Alle eventuellen Beschlüsse die gefasst wurden sind für den Hintern...
Also, er kann, aber eine Rechtskräftigkeit hat diese Sitzung dann halt nicht...
Erstellt am 15.10.2015 um 20:57 Uhr von moreno
Oh Globus er kann auch Frau Merkel einladen ;-) von dem Vorsitzenden sollte man schon erwarten das er so einlädt, dass alle Beschlüsse rechtssicher sind!
Erstellt am 16.10.2015 um 09:08 Uhr von Pjöööng
Ach Globus!
Wenn wir schon die Kümmelkörner längs spalten wollen, dann sollten wir das doch beherrschen...
Wieso sollten denn die Beschlüsse scheitern weil ein falsches EBRM ZUSÄTZLICH EINGELADEN wurde? Kommt es nicht alleine darauf an, ob es teilnimmt?
Erstellt am 16.10.2015 um 09:52 Uhr von fantil
@Pjöööng,
an der Sitzung oder an der Beschlussfassung?
Wirklich ernst gemeinte Frage, da ich noch relativ neu im BR bin.
Erstellt am 16.10.2015 um 11:03 Uhr von Angie
Hallo fantil
an der Sitzung!!! BR Sitzungen sind nicht öffentlich (siehe § 30 Satz 4 BetrVG ) und werden durch ein falsch geladenes Ersatzmitglied öffentlich.
LG
Angie
Erstellt am 16.10.2015 um 11:32 Uhr von Jakarta
Doch er kann!
Wenn es sich kurzfristig ergeben hat und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den betrieblichen Ablauf nicht zum erliegen zu bringen, liegt es in der Entscheidungsmacht des betroffenen sich als verhindert zu erklären.
Ist eine kurzfristige Ladung eines EMG noch möglich, so muss dieses auch geladen werden.
Auf der Grundlage des § 30 S. 2 BetrVG hätte der VS auch in Erwägung ziehen müssen, die Sitzung ev. zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen.
Erstellt am 16.10.2015 um 12:09 Uhr von nicoline
Erstellt am 16.10.2015 um 13:55 Uhr von Pjöööng
Also... noch einmal eines nach dem anderen...
Wenn ein Ersatzmitglied fälschlicherweise eingeladen wird, aber NICHT an der Sitzung teilnimmt, macht das überhaupt nichts.
Durch die fälschliche Teilnahme eines Ersatzmitgliedes an der Sitzung, wird in der Tat Öffentlichkeit hergestellt. Ein Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit beeinträvhtigt die Rechtsgültigkeit der vom BR gefassten Beschlüsse nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn feststehet, dass der Beschluss des BR bei Einhaltung des Gebotes der Nichtöffentlichkeit anders ausgefallen wäre. Insofern ist also Angie zu widersprechen.
Hat ein Nichtberechtigter an der Beschlussfassung MITGEWIRKT, so ist der Beschluss nicht in jedem Falle, sondern nur dann unwirksam, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Mitwirkung des Nichtberechtigten das Ergebnis der Beschlussfassung beeinträchtigt werden konnte.
Erstellt am 16.10.2015 um 14:37 Uhr von Pickel
Zusätzlich: Unabhängig von der Gültigkeit der Beschlüsse ist ein nicht rechtmäßig geladendes BRM nicht dazu berechtigt, sich von der Arbeit abzumelden. Dies könnte als Arbeitszeitbetrug sanktioniert werden.
Erstellt am 16.10.2015 um 15:30 Uhr von Pjöööng
Pickel, ehe ich Deine Antwort zerreiße wüsste ich gerne, was Du mit einem "nicht rechtmäßig geladenem" BRM meinst? Eines welches zu Unrecht geladen wurde, oder eines, welches gar nicht geladen wurde?
Erstellt am 16.10.2015 um 19:48 Uhr von moreno
Oh Pickel mehr als Du kann man sich hier ja garnicht mehr blamieren! Wenn ein Ersatzmitglied vom BRV eingeladen wird kanns ja wohl davon ausgehen das dies seine Richtigkeit hat. Und ihm passiert überhaupt nix! Wie Arbeitgeber verliebt bist Du eigentlich gibt's da gar keine Grenze für Dich? Das einzige was da passieren kann ist das ein Beschluss nicht rechtsmässig ist und sich der BRV nen dicken Rüffel vom Chef einhandelt wenn der sich im Gesetz auskennt.
Erstellt am 16.10.2015 um 20:47 Uhr von Globus
genau genommen wollte ich eigentlich, dass man mich anderweitig "zerreißt" da wie wir ja alle wissen eine fehlerhafte Einladung nicht zwangläufig zur rechtlichen Nichtigkeit von Beschlüssen führt...