Erstellt am 10.10.2015 um 09:25 Uhr von gironimo
Na erst einmal hingehen - und ihn dann dort über den Sinn und Zweck des Monatsgesprächs überzeugen (versuchen).
Die Diskussion muss dann auch über das Thema (partnerschaftliche) vertrauensvolle Zusammenarbeit (auf Augenhöhe) laufen. Ich weiß, ein schwieriges unterfangen. Aber schließlich dient das Gespräch ja auch dazu, Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden - und nicht neue zu schaffen.
Sagt ihm doch (so zum Auftakt), dass Ihr seinen Termin akzeptiert - aber im Besprechungsraum xyz. Und Ihr geht dann dort hin.
Erstellt am 10.10.2015 um 15:12 Uhr von Challenger
Hallo Natascha,
nachdem wie Du das Verhalten Eures Chefs beschreibst, ist dies schon ein deutlicher
Hinweis auf einen Verstoß gegen die vertrauensvolle Zuasammanarbeit (§2 BetrVG),
mit einer Tendenz zur Behinderung der Betriebsratsarbeit.(§78 BetrVG)
Ich würde aber zunächst noch einmal so vorgehen, wie gironimo dies vorgeschlagen
hat. Allerdings würde ich an Euerer Stelle dringende TOP über die Euer Boss in der Vergangenheit Verhandlungen abgelehnt hat, zuerst auf die Agenda setzen. Lehnt er
dies wiederum ab, darüber mit Euch zu verhandeln, dreht Ihr Euch rum und geht.
Wenn dies so eintreten sollte, dann meldet Euch wieder.
Erstellt am 10.10.2015 um 17:25 Uhr von Kölner
Finaler Brief..
Sehr geehrter Herr AG,
wie Sie dem BetrVG zweifelsfrei entnehmen können, haben die Betriebsparteien gemeinschaftlich das Wohl der Arbeitnehmer zu achten. Dies geschieht idealerweise regelmäßig (z.B. in den geforderten, monatlichen Gesprächen), rechtzeitig und umfassend. In Betrieben, in denen dies Unsicher- oder Unklarheiten diesbezüglich herrscht, ist per Gesetz (§ 74 BetrVG) den Betriebsparteien aufgegeben worden, monatlich ein Gespräch zu führen.
Da unsere Zusammenarbeit in dieser Hinsicht verbesserungsbedürftig erscheint, möchten wir Sie bitten, folgendes zu beachten:
Senden Sie uns bitte bis zum XXXX Ihre Themen für das nächste BR-/AG-Gespräch zu. Unsererseits erhalten sie die Themen ebenso bis zu diesem Datum. Anschließend würden wir eine Tagesordnung für unser Gespräch am XXXX erstellen und Ihnen zukommen lassen.
Idealerweise können wir uns gut vorbereitet, zügig und lösungsorientiert über diese Punkte unterhalten.
Das macht verständlicherweise nur Sinn für solche Themen, die wir und Sie auf diesem Wege vereinbarungsgemäß im Vorfeld gegenseitig erhalten haben. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass andere Punkte somit nicht abgehandelt werden können und im Zweifel auf das nächste (ausserordentliche) BR-/AG-Gespräch warten müssten.
Gerne können wir zunächst das verfassungsrechtlich gebotene Gespräch am XXXX in Ihren Räumlichkeiten abhalten. Wir würden dann zum darauf folgenden Termin die Räume des Betriebsrates freihalten, sodass die Gespräche im stetigen Ortswechsel stattfinden können.
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Es liegt im unserem gemeinsamen Interesse, diese Gespräche miteinander so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Als Betriebsrat fühlen wir uns dem BetrVG und vor allem den Arbeitnehmern verpflichtet, genau diese Effizienz partnerschaftlich einzufordern und einzuhalten. Sie verstehen, dass wir in diesem Sinne nicht einseitig auf dieses Recht verzichten können und bitten um Beachtung des Prozedere.
Ihr Betriebsrat