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Kündigungswelle

P
prince
Nov 2016 bearbeitet

Hallo erstmal.Bei uns hat vor ca.7Monaten ein neuer Bereichsleiter angefangen.Seit dem hat er schon 9 kollegen einfach so gekündigt. Bei uns gibt es eine BV die regelt das wenn jemand gekündigt werden soll vorher mit dem Betriebsrat gesprochen und der dem zustimmen muss.Nun hält er sich nicht daran und ist noch lange nicht am Ende.Das koriose an ist das er immer mehr Leute von seiner alten Firma holt um unsere zu ersetzen.Was kann mann dagegen machen? ICH selber bin quasi gerade erst in den BR reingewählt wurden und habe noch nicht soviel erfahrung.Danke im voraus für eure Hilfe.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

06.10.2015 um 18:34 Uhr

Das BetrVG ist da eindeutig (siehe § 102 BetrVG).

Aber es gibt eben immer zwei: Die einen die einfach machen und die anderen, die es mit sich machen lassen. Wer ohne Anhörung des BR gekündigt wird, der muss schon dagegen klagen. Aber wenn dies niemand tut .....

Aber vielleicht gab es ja auch Aufhebungsverträge.

Macht das Thema doch mal zum Gegenstand Eurer Öffentlichkeitsarbeit, wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber selbst nichts fruchtet.

Ansonsten: Möglichst rasch Seminare besuchen.

W
Widder

06.10.2015 um 18:35 Uhr

Wenn ihr eine BV habt, die eure Mitbestimmung bei Kündigungen regelt, dann müsst ihr, notfalls per ArbG, dies auch einfordern. ansonsten ist sie nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben wurde. Hat denn keiner der Kollegen gegen die Kündigung geklagt?

C
Challenger

06.10.2015 um 20:33 Uhr

Drei Fragen:

  1. Wie ist denn das Zustimmungserfordernis für die Kündigungen in der BV genau geregelt.

  2. Als er durch "immer mehr Leute von seiner alten Firma" die Gekündigten ersetzt hat, wurdet Ihr an diesen personellen Einzelmaßnahmen, genauer gesagt Einstellungen, beteiligt ?

  3. Hat der AG gegenüber dem BR wegen diesen Einstellungen das zwingend erforderliche Unterrichtungsverfahren gemäß §99 Abs.1 BetrVG eingeleitet und dessen Zustimmung beantragt ?

Wenn Du die Fragen 2+3 mit Nein beantworten kannst,dann hat der Arbeitgeber ein Riesen- problem. Dann könnt Ihr nämlich beim Arbeitsgericht beantragen,dem AG unter Androhung eines Zwangsgeldes,die Einstellungen wieder rückgängig zu machen.Melde Dich wieder.

P
prince

06.10.2015 um 21:05 Uhr

Also erstmal super super vielen Dank. Ich werde das im betriebsrat noch mal ansprechen bevor ich darauf antworten kann.

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