Erstellt am 27.10.2006 um 15:35 Uhr von br.bielefeld
Hallo Donna,
schau mal in § 15 KSchG Abs2 Satz 2 und alle Fragen sind beantwortet!
Gruss ein Kollege
Erstellt am 27.10.2006 um 15:38 Uhr von Mona-Lisa
@Donna,
Wenn er nicht mehr dem Gremium angehört, geniesst er einen Kündigungschutz von 1 Jahr.
Unabhängig, ob seine Amtszeit abgelaufen ist oder nicht.
§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/freistellung/topnews00447.html