Erstellt am 06.10.2015 um 11:35 Uhr von gironimo
Ihr braucht nur auf die Tagesordnung setzen: Abwahl und Neuwahl des stellv. BR-Vorsitzenden und dann abstimmen.
Erstellt am 06.10.2015 um 19:56 Uhr von Hoppel
@ Showa
" besteht die Möglichkeit, innerhalb unserer Amtsperiode, eine neue konstituierende Sitzung einzuberufen?? "
Nein!
Erforderlich ist der TOP "Ab- und Neuwahl stellv. BRV". Der TOP muss vom BRV auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats beantragt.
Erstellt am 06.10.2015 um 20:00 Uhr von showa
Danke! Ich werde es mit dem Gremium besprechen. Habe gedacht das die Person eventuell arbeitsrechtlichen gegen diese Entscheidung vorgehen kann. Ist das nicht der Fall, werden wir das so machen. Habe im Betr.VG nichts wiedersprüchlicheres gefunden. Habt ihr eine Rechtsquelle zu meiner Frage?
Erstellt am 06.10.2015 um 20:04 Uhr von Globus
warum will hier jeder rechtsquellen? diese sind doch jedem zugängig...
Wie dem auch sei, in diesem Fall ist § 26 Abs 1 BetrVG einschlägig...