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Amtszeit nach Neuwahl innerhalb der regulären Amtsperiode

T
Tommes
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen/innen.

Wir waren bis vor einer Woche ein 3er Betriebsrat. Nun hat uns eine BR Kollegin verlassen und wir können auf keine Ersatzmitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grund werden wir Neuwahlen durchführen. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Unser Betriebsrat wurde am 02.03.2010 gewählt. Wenn wir jetzt in der laufenden Amtsperiode Neuwahlen durchführen, wie verhält es sich mit der neuen Amtszeit. Wir haben hier schon mehrere Meinungen gehört, aber keiner kann es so ganz genau sagen. Regulär wären wir ja im März 2014 wieder dran, oder gibt es eine Regelung die besagt, das in so einem Fall die Amtszeit über die nächste Wahl hinaus verlängert? Ich hoffe das man mir hier richtig helfen kann, ohne das ich gleich einen Rechtsanwalt fragen muss. Gruß, Tommes.

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Community-Antworten (1)

F
Fairlight Akzeptiert

11.05.2012 um 16:55 Uhr

Fitting § 14 Rn 50ff

Ihr seid trotzdem 2014 wieder mit einer Wahl beschäftigt, da Ihr vom Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wahlergebnisses bis zum Zeitpunkt der nächsten regulären Wahl länger als ein Jahr im Amt gewesen sein werdet.

Ausschlaggebend ist der 1.März 2013. Liegt vor diesem Tage ein Ergebnis vor, ist die Amtszeit verkürzt. Wird es an diesem Tage oder später bekannt gemacht, ist 2018 die nächste Wahl.

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