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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wirtschaftausschuss

M
marvinbr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir müssen einen Wirtschaftsausschuss gründen haben aber nicht genug Kandidaten für dieses Amt. Der MA der sich aufstellen lassen will hat Angst da er noch keinen Festvertrag hat. Meine Frage, wenn er sich für den WA zu Verfügung stellt, gilt das dann für die gesamte Amtszeit! Bzw. muss der AG dann seinen Vertrag verlängern oder kann er ihn Kündigen wenn der Jahresvertrag ausläuft.

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

05.10.2015 um 22:19 Uhr

Wenn der Jahresvertrag ausläuft, muss niemand kündigen. Dann ist einfach finito. Und nein, der WA-Ausschuss hat nicht die hohen Schutzrechte der BRM. Er ist kündbar wie jeder andere AN auch.

G
Globus

05.10.2015 um 22:52 Uhr

also wenn ich keine Ahnun g hätte würde ich interpretieren, dass wenn der AN im WA BR wäre, hätte er eventuelle...

Grundsätzlich sei gesagt, wenn der befristete AV ausläuft, dann läuft er aus, egal welches Ehrenamt oder Amt man inne hat... befristet halt... auf Dauer...

S
stehipp

06.10.2015 um 09:44 Uhr

Wenn sich dein Kollege zur Verfügung stellt, muss das auch nicht für die ganze Amtszeit sein. Die Zusammensetzung des WA wird nicht wie der BR gewählt. Ich wüßte nicht mal, dass es hier eine feste Amtsteit gibt. Wenn also Euer Kollege sich zur Verfügung stellt, damit ihr Euer Team erstmal zusammen habt, kann die Person jederzeit in der Zukunft ausgetauscht werden.

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