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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wirtschaftsausschuss

W
werweisswas
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

ich hab da mal zwei Fragen zum Wirtschaftausschuss.

  1. Zählen AÜGs mit zu den 100 Mitarbeitern, die man braucht um einen Wirtschaftsausschuss bilden zu können? Wir haben 95 Angestellte und 50 AÜGs. Die GF möchte jetzt dem exitierenden WA keine Infos mehr geben.

  2. Unsere GF hat eine befristete Zulage jetzt fristgerecht beendet. Außerdem wurden sämtliche Gespräche zu Gehaltsanpassungen (normalerweise am 01.07.) abgebrochen. Als Grund wurden akute Liquiditätsprobeme genannt. Anhand welcher Dokumente kann der WA diese jetzt nachprüfen???

Danke für alle Antworten

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Community-Antworten (3)

R
ridgeback

11.08.2010 um 18:48 Uhr

werweisswas, zu 1, nein. Arbeitnehmer, die nicht gewerbsmäßig oder im Wege der sog. Konzernleihe nach § 1 Abs 3 Nr. 2 AÜG einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden, sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs i. S. v. § 9 BetrVG und damit auch nicht im Rahmen des § 106 BetrVG.

L
Lotte

11.08.2010 um 19:07 Uhr

werweisswas, wieviel AN hatte der Betrieb denn bei Gründung des WA? Und wieviele AN werden es in Zukunft sein?

W
werweisswas

11.08.2010 um 23:29 Uhr

Der WA wurde genau in der vorhandenen Konstellation bestimmt und bisher hatte unsere GF kein Problem damit, doch jetzt wo es wirklich mal an eingemachte geht will der GF keinen WA mehr. Die Anzahl der festen AN wird sich zukünftig nicht großartig ändern; es sollen höchstens ein paar AÜGs abgegeben werden. Inwieweit hat denn der BR Informationsrechte, wenn es keinen WA gibt?

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