Eine Kollegin hat mich heute angesprochen, sie ist Sicherheitsbeauftragte und möchte sich entsprechend weiterbilden. Sie hat mich gefragt, ob ea irgendwo gesetzlich festgeschrieben ist, auf wie viele Tage Weiterbildung sie Anspruch hat?
Meine Recherche im Netz hat nur Paragraph 20 der DGUV zutage gefördert: "... Der Unternehmer hat den SiBes Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen ... soweit dies erforderlich ist."