Schulungsanspruch für Sicherheitsbeauftragte?
Eine Kollegin hat mich heute angesprochen, sie ist Sicherheitsbeauftragte und möchte sich entsprechend weiterbilden. Sie hat mich gefragt, ob ea irgendwo gesetzlich festgeschrieben ist, auf wie viele Tage Weiterbildung sie Anspruch hat? Meine Recherche im Netz hat nur Paragraph 20 der DGUV zutage gefördert: "... Der Unternehmer hat den SiBes Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen ... soweit dies erforderlich ist."
Community-Antworten (4)
29.09.2015 um 21:36 Uhr
Einfach mal bei Euerer zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen
29.09.2015 um 23:20 Uhr
na die DGUV komt ja von der BG ;-) aber was sagt das Gesetz?
30.09.2015 um 11:32 Uhr
Und auch an den § 75 Abs. 2 BetrVG und den § 96 Abs. 2 BetrVG ("Arbeitgeber und Betriebsrat haben darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten den Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird.") denken.
Und wenn sie bereits bei Euch Sicherheitsbeauftragte ist, liegt die Fortbildung doch auch im Interesse des AG. Die Frage die sich stellt, ob sie ohne Fortbildung auf die Dauer ihren Job erledigen kann (siehe auch § 97 Abs. 2 BetrVG). Darum bitte nicht nur daran denken, dass die Kollegin ihr Wissen in der Freizeit erlangen muss!
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