Erstellt am 29.09.2015 um 19:36 Uhr von Challenger
Einfach mal bei Euerer zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen
Erstellt am 29.09.2015 um 21:20 Uhr von Globus
na die DGUV komt ja von der BG ;-) aber was sagt das Gesetz?
Erstellt am 30.09.2015 um 09:32 Uhr von gironimo
Und auch an den § 75 Abs. 2 BetrVG und den § 96 Abs. 2 BetrVG ("Arbeitgeber und Betriebsrat haben darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten den Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird.") denken.
Und wenn sie bereits bei Euch Sicherheitsbeauftragte ist, liegt die Fortbildung doch auch im Interesse des AG. Die Frage die sich stellt, ob sie ohne Fortbildung auf die Dauer ihren Job erledigen kann (siehe auch § 97 Abs. 2 BetrVG). Darum bitte nicht nur daran denken, dass die Kollegin ihr Wissen in der Freizeit erlangen muss!
Erstellt am 30.09.2015 um 18:38 Uhr von Globus
siehe auch hier:
http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/bg-vorschriften/kompendium-grundsaetze-der-praevention/organisation-des-arbeitsschutzes/20-bestellung-und-aufgaben-von-sicherheitsbeauftragten.html