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Tarifvertrag allgemeinverbindlich

T
tantefrieda
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber ist ohne Tarifbindung im Arbeitgeberverband. Greift da bei Neueinstellungen trotzdem ein Tarifvertrag, der allgemeinverbindlich ist? Wie muss der Anspruch geltend gemacht werden? Individuell? Oder kann da der Betriebsrat was machen? Oder an die Gewerkschaft wenden?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.09.2015 um 18:23 Uhr

Ob es allgemeinverbindliche Tarife für Euch gibt, hängt von Eurer Branche ab. Da fragst Du am Besten bei der Gwerkschaft nach. Auch, ob für Euch ein Haustarif möglich ist (das ist aber u.a. eine Frage des Organisationsgrades).

H
Hoppel

28.09.2015 um 22:00 Uhr

@ tantefrieda

Wenn bei Euch tatsächlich ein allgemeinverbindlicher TV greift, ist´s vollkommen wurscht, ob der AG Mitglied im AG-Verband ist oder AN Gewerkschaftsmitglied sind.

Ein allgemeinverbindlicher TV greift also durch!

Ansprüche aus dem TV müssen individualrechtlich geltend gemacht werden. Vorab sollte aber die Frage "allgemeinverbindlich Ja / Nein" zweifelsfrei geklärt sein. Am besten bei der Gewerkschaft nachfragen oder vorab einen Blick in´s Tarifregister des entsprechenden Bundeslandes werfen.

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