Erstellt am 08.04.2006 um 11:05 Uhr von Kölner
Ich sage es trotzdem: Wir bewegen wir uns im Individualrecht.
Jeder AN wird vermutlich dann seine Änderungskündigung bekommen.
Im Vorfeld kann der BR seinen Kommentar im Rahmen des § 99 BetrVG abgeben.
Dann kann der AN widerum dagegen Klage führen und/oder die Änderungskündigung (vorerst) annehmen.
So ist das und einfach ist es auch, wenn keiner widersprechen will.
Von einem kollektiven Widerspruch gegen die Änderungskündigungen würde ich übrigens absehen, da weitere fatale Folgen für das Arbeitsverhältnis entstehen könnten.
Erstellt am 08.04.2006 um 23:42 Uhr von Ramses II
"Die Gewerkschaft NGG will keine Hilfe geben, da ich nicht Mitglied bin."
Verständlich, lässt sich aber leicht ändern!
Erstellt am 09.04.2006 um 16:17 Uhr von xjrracer
Danke Ramses II
Bist wohl drin?
Und was hast Du davon?
Wäre der MTV noch allgemeinverbindlich( Mitschuld NGG ) hätten wir dieses Problem gar nicht.
Der TV ist seit 2004 ausgelaufen, in anderen Zweigen wird etwas getan, nur für den sowieso schon Hundmiserablen TV im Gastgewerbe tut keiner was, außer dummen Sprüchen
Erstellt am 09.04.2006 um 18:37 Uhr von Ramses II
xjrracer,
warum erwartest Du eigentlich dass sich andere die Du nicht einmal bezahlen willst um Deine Probleme kümmern?
Du willst keine Gewerkschaftsbeiträge bezahlen, die Gewerkschaft soll Dir aber helfen, soll für Dich einen Tarifvertrag machen.
Du willst Dich nicht gegen die Verhältnisse bei Euch im Betrieb wehren, das sollen andere machen.
Alle machen nur dumme Sprüche, Du handelst aber auch nicht.
Vergiss es: Der weisse Reiter wird nicht kommen, Ihr habt die Arbeiotsverhältnisse die Ihr mit Eurem Arbeitgeber aushandelt.
Erstellt am 09.04.2006 um 18:58 Uhr von Kölner
Man sollte bei den Gewerkschaften mal anregen, dass sie eine "Mitgliedschaft light" einführen.
Man könnte dann - ähnlich wie der Fragesteller dies wollte - mit seiner Yamaha mal kurz vorbeidüsen, etwas Geld berappen und wieder weg!
Erstellt am 09.04.2006 um 22:28 Uhr von xjrracer
Hallo Ramses II
Du hast recht, ich möchte bei dieser Gewerkschaft keinen Beitrag bezahlen, da Sie daran eine Mitschuld trägt, daß es so ist wie es jetzt ist.
Aber nur mal rein informativ: Ich war jahrelang Jugendvertreter und Betriebsratsmitglied, allerdings in der IG Metall und da sind Leute am Werk, die Ihr Geld auch wert sind und da habe ich meinem Beitrag gerne geleistet. Dies sehe ich hier aber nicht.
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Und zur Antwort von " Uhr von Kölner
Da kann ich Dir nur recht geben. Entweder so wie Du es vorschlägst, oder auch mal kostenlos eine Auskunft geben und hoffen so vielleicht neue Mitglieder zu bekommen. Aber so wie man da teilweise abgefertigt wird werden es eher weniger
Erstellt am 09.04.2006 um 22:42 Uhr von Ramses II
"... oder auch mal kostenlos eine Auskunft geben und hoffen so vielleicht neue Mitglieder zu bekommen."
xjrracer,
das ist doch jetzt wirklich verlogen! Du willst doch gar nicht Mitglied werden!
Erstellt am 10.04.2006 um 17:34 Uhr von rj05
vielleicht sollte man mal wieder auf die frage/n eingehen....
um deine frage zu beantworten: die änderungskündigung vorbehaltlich der prüfung annehmen und damit zum anwalt gehen, denn aus deinem text geht nichts genaues hervor.
was für ein Tarifvertrag? Manteltarifvertrag vermute ich mal...
war der bis 2004 abgeschlossene MTV für allgemeinverbindlich erklärt worden?
ist mittlerweile ein neuer MTV schon abgeschlossen?
meiner meinung nach ist es nicht möglich mal eben per betriebsbedingter änderungskündigung den bestehenden arbeitsvertrag zu verschlechtern.
Erstellt am 10.04.2006 um 19:00 Uhr von xjrracer
Danke Ramses II
Deine Kommentare in allen Ehren, aber Leute die Du nicht kennst, als verlogen hinzustellen ist eine Frechheit.
Man sollte sich auf sachlicher Ebene unterhalten, aber nicht auf Deinem Niveau.
Hiermit wäre unsere Kommunikation beendet.
Erstellt am 10.04.2006 um 19:08 Uhr von xjrracer
Hallo rj05
Es ist ein Manteltarifvertrag.
War bis 2004 gültig und Allgemeinverbindlich.
Noch kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen.
Arbeitgeber nicht mehr im Arbeitgeberverband, deshalb nicht mehr an die Nachhaltigkeit des bis 2004 gültigen Tarifvertrags gebunden.
Arbeitgeber zwingt niemanden zur Unterschrift, sagt aber das er sonst seinen noch bis 31.12.2008 laufenden Pachtvertrag ( Autobahnraststätte ) vorzeitig auflöst weil Geschäfte schlecht laufen ( stimmt wirklich, da die Tank und Rast ( Verpächter ) alles aus den Pächter rauspresst.
Was danach kommt ist ungewiß
Erstellt am 10.04.2006 um 19:15 Uhr von w-j-l
Mal langsam xjrracer,
wenn Du Deine Gründe hast, nicht in die Gewerkschaft einzutreten, dann aber bitte konsequent bleiben.
Wenn Du dann Auskünfte brauchst, dann mußt Du eben einen Anwalt bemühen, soweit ihr kollektivrechtlich etwas machen wollt. Ansonsten sind die AN eben selbst dran, ihre Rechte einzufordern, so sie welche haben.
Ich habe die gleichen Gründe wie Du, zur Zeit nicht in die zuständige Gewerkschaft einzutreten, da die uns in den letzten 2 Jahren "vera....t" hat.
Aber was will man bei knapp 10% Organisationsgrad in meiner Branche erwarten. Aber ich jammere nicht darüber, dass uns die nicht helfen will.
Erstellt am 10.04.2006 um 23:18 Uhr von Ramses II
xjrracer,
wer lesen kann ist im Vorteil!
Ich habe Deinen Beitrag als verlogen bezeichnet und keine Beurteilung Deiner Person getroffen (ich kenne Dich ja schließlich nicht).
Wenn Du allerdings der Meinung bist dass dieser Beitrag bezeichnend für Dich ist ...
Ok, dass Du mein Niveau nicht erreichen kannst....
Erstellt am 11.04.2006 um 08:21 Uhr von rj05
meiner meinung nach reicht die nachwirkung des „alten“ tarifvertrages von 2004 bis ein neuer abgeschlossen wird.
das euer arbeitgeber nicht mehr im arbeitgeberverband ist, ändert daran nichts, da der tarifvertrag ja allgemeinverbindlich war bzw. noch ist.
in dem moment, wo die beiden tarifvertragsparteien einen neuen abgeschlossen haben, seid ihr ohne Manteltarif.
was eurer arbeitgeber macht, dass ist das übliche vorgehen. Welche argumente sollte er denn sonst vorbringen, um euch zur unterschrift zu motivieren?
um dies alles zu hinterfragen sollte der wa oder der br aktiv werden und sich die bücher zeigen lassen. daran kann man schnell erkennen, wie viel wahrheitsgehalt in seinen ausführungen steckt.
Wenn sich dann doch herausstellen sollte, das die wirtschaftliche situation so schlecht ist, würde ich als br eine betriebsvereinbarung mit dem arbeitgeber verhandeln, die solche einschnitte vorsieht, aber befristet und für den mitarbeiter auf freiwilliger basis sind. im idealfall werden dann die tage + urlaubsgeld + zuschläge dem arbeitgeber gestundet…
da die gewerkschaft ja kein interesse hat, wird sie ja nichts dagegen haben, das ihr hier das tarifvertragsgesetzt unterlauft ;-)… und wenn, auch egal, da sie kein klagerecht hat, da euer arbeitgeber nicht mehr zu den tarifvertragsparteien zählt, weil er nicht mehr im arbeitgeberverband ist…
Erstellt am 11.04.2006 um 17:44 Uhr von xjrracer
Hallo rj05
Erstmal Danke für Deinen ausführlichen Beitrag.
Die Nachhaltigkeit so wurde uns auch schon von einem Anwalt für Arbeitsrecht gesagt, greift hier nicht mehr, da diese mit Ende der Laufzeit des Tarifvertrages aufgekündigt wurde.
Die wirtschaftliche Situation ist wirklich nicht rosig, das konnten wir nach Ansicht der BWA die vom Steuerbüro erstellt wurde sehen.
Das mit der Betriebsvereinbarung war auch unser Vorschlag, allerdings wurde auch dies vom Anwalt als nicht machbar bezeichnet, da dies rechtlich nicht in Ordnung sei. Der BR hat es trotzdem versucht, aber auf Grund der Aussage des Anwalts spielt der AG nicht mit, weil er auf der sichern Seite sein möchte. Der Anwalt meinte dies sei nur über Einzelverträge mit dem AN machbar.
Erstellt am 11.04.2006 um 17:51 Uhr von Kölner
Was diskutieren wir hier eigentlich an der gesetzlichen Realität vorbei?
So schlecht kann es der Tank&Rast doch wohl nicht gehen, dass Euer AG sich auf "deals" einlässt, oder?
Dringend würde ich erstmal die "basics des Gesetzes" verinnerlichen, bevor so eine geistige Vernebelungsmaschinerie Platz und Raum in Euren Köpfen ergreift!