Tariflöhne Gebäudereinigung noch nicht allgemeinverbindlich - noch nach dem alten Tarif bezahlen?
in der Gebäudereinigung wurden zum 01.01.2008 neue Tarife vereinbart. Da diese aber noch nicht allgemeinverbindlich erklärt wurden ist der Arbeitgeber der Meinung er könne noch nach dem alten Tarif bezahlen. Lediglich Gewerkschaftsmitglieder können zum 01.01.2008 den höheren Tariflohn anfordern.Hat dies seine richtigkeit??? Bzw. wo bleibt die gleichbehandlung wenn ein geringer teil der Mitarbeiter den neuen Tariflohn erhalten , der Rest aber nicht. Das gleiche Priblem haben wir beim zusätzlichen Urlaubsgeld welches nicht in das Entsendegesetz aufgenommen wurde. Wer kann mir helfen?
Community-Antworten (4)
12.02.2008 um 11:32 Uhr
Hallo reiniger, in die Gewerkschaft eintreten, Problem gelöst.
12.02.2008 um 13:32 Uhr
@reiniger Tarifverträge werden zw. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen; Haustarifverträge zw. GEW und Unternehmen; AN die keine GEW-Mitglieder sind, können wie in deinem Fall Pech haben; der AG könnte freiwillig allen seinen AN die Tariflöhne zahlen; das würde zumindest verhindern, dass solche AN wie du, in die GEW eintreten, um die besseren Löhne zu bekommen; welcher AG ist schon an einer hochorganisierten Belegschaft interessiert? In deinem Fall...GEW Antrag ausfüllen und den Kollegen bescheid sagen, denen es so geht wie dir;
12.02.2008 um 15:05 Uhr
Hallo Reiniger! Pit47, hat endlich das Problem gelöst, alle wollt ihr nur die Hände aufhalten, dann fällt das Geld von selbst hin ein. Andere kämpfen dafür, damit ihr Nutzniesser was ab bekommt. Werde Mitglied!!!!
12.02.2008 um 16:42 Uhr
Stimme den Vorrednern zu. Wer etwas möchte muss auch etwas tun. Organisiert Euch doch endlich, du schreibst Gleichberechtigung, was hast Du den für die Lohnerhöhung getan? Zahl wie die anderen in die Gewerkschaft ein und trete für deine Rechte ein, dann kann man auch den Lohn dafür Verlangen
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