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BR-Vorsitzende mobbt einen Arbeitnehmer

H
Hitzig
Jan 2018 bearbeitet

Unsere BR-Vorsitzende (3 Köpfiges Gremium) geht massiv gegen einen Mitarbeiter vor. Aus Zufall (früher BR-Vorsitzende gewesen, ausversehen in den BR-Unterlagen geraten) ist sie an dessen Arbeitsvertrag gelangt und gibt der MA diesen nicht zurück. Im Gegeteil, sie zeigt an, dass sie mit der Geschäftsführung über diesen Arbeitsvertrag sprechen will.

Ständiges Mobben am Arbeitsplatz von ihr, ist an der Tagesornung. z.B.

  • Sie erteilt Arbeitsaufträge (Was hat dies mit BR-Arbeit zu tun).
  • Hetzt die Belegschaft gegen diesen MA auf (statt den Betriebsfrieden zu wahren)
  • Verschafft sich Vorteile (Dienstplan)
  • der MA ist dabei den Antrag beim Arbeitsgericht auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds (der BR-Vorsitzenden) zu beantragen. Wie kann der MA geholfen werden? Leider kann sie sich nicht an den BR wenden, da sie alle unter einer Decke stecken.
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Community-Antworten (3)

C
celestro

25.09.2015 um 16:38 Uhr

Zunächst einmal: "Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden."

Also ALLEINE kann man das schon mal nicht beim Arbeitsgericht beantragen. Ich plädiere für die Einschaltung eines Arbeitsrechtsanwaltes.

Aber ... wie kann ein Arbeitsvertrag aus Versehen in die Unterlagen des BR geraten ?

G
gironimo

25.09.2015 um 18:06 Uhr

Na - da wird vielleicht der AG Ihr ganz schnell sagen, dass Ihr der Vertrag überhaupt nichts angeht. Sie hat überhaupt kein Recht ihn zu besitzen oder ohne Auftrag des Kollegen in irgend einer Weise zu nutzen. Diesbezüglich kann sich der Kollege doch auch an die Personalabteilung wenden.

Du selbst gehörst nicht den BR an? Sonst könnte ja die Mehrheit des BR auch jemand anderes zum BRV machen.

Ansonsten - bei max. 50 AN ist ein Viertel leicht für ein Gerichtsverfahren zusammen - aber - man muss auch Beweis antreten, dass es grobe Pflichtverletzungen gab. >früher BR-Vorsitzende gewesen< da muss sich der Kollege doch auskennen.

A
AlterMann

28.09.2015 um 14:24 Uhr

Du könntest auch einen Anwalt Deines Vertrauens damit beauftragen, den Arbeitsvertrag heraus zu fordern. Kostet ja ihr Geld... Aber bevor ich mich vertue: Frag den Anwalt, wer die Rechnung bezahlen muss.

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