Erstellt am 22.09.2015 um 14:18 Uhr von Hartmut
An der Entscheidung als solcher nicht. Das ist allein Sache des Besitzers, der GL, der Verwaltung ... wer auch immer bei euch den Hut aufhat. Sollte allerdings dadurch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu befürchten sein, dann seid ihr im Boot. Müsst ihr abschätzen.
Erstellt am 22.09.2015 um 14:18 Uhr von gironimo
Die werden doch nicht eingestellt - es sind doch Gäste.
Den AG würde ich fragen, ob es Veränderungen in den Arbeitsbelastungen oder Abläufen geben wird. Auch Arbeitszeitfragen sind ggf. zu klären.
Erstellt am 22.09.2015 um 14:20 Uhr von stehipp
Mir fällt da nicht ein.
Eure Gäste kommen eben nicht mehr aus München, Hamburg oder Dresden, sondern aus Syrien, dem Kosovo oder sonstwo aus der Welt.
Es kommt aber vielleicht etwas auf den Vertrag eures Hauses mit der Behörde an. Es gibt Verträge, in denen sich der Vermieter für weitere Aufgaben verpflichtet (Behördengänge, Arztbesuche, Schulbesuche.. der Asylbewerber). Sollte das der Fall sein und möchte Euer AG, dass diese Aufgaben von den Mitarbeitern übernommen werden, dann sehe ich evtl. schon ein Mitspracherecht bzgl. der Aufgabenverteilung.
Erstellt am 23.09.2015 um 06:43 Uhr von Dezibel
Ich würde wirklich genau nachhaken.
Irgendwo im Hinterkopf ist bei mir noch eine Radiomeldung, dass das Hotel Blablabla Flüchtlinge aufnehmen wird.
ACHTUNG! Das Personal kann in anderen Häusern der Kette beschäftigt werden.
Das bedeutet, es wird weniger (gar kein?) Personal gebraucht. Und damit wird es weitreichende Veränderungen geben.
Erstellt am 25.09.2015 um 11:16 Uhr von paulinschen
Ja danke ,genau erstmal sind es ganz normale Gäste für uns.
Erstellt am 25.09.2015 um 13:24 Uhr von hossa
Viel Spaß an das Personal wünsche ich