Guten Tag,

in einer kindergartenähnlichen Institution (dem Jugendamt untergeordnet) haben die Angestellten keinen selbst zur Verfügung stehenden Urlaub.

Dies ist vertraglich so festgelegt.

Das heißt, dass die Mitarbeiterinnen lediglich an den 25 Tagen Urlaub haben, die vorab schon als Ferien festgelegt sind.

Dies wiederum bedeutet, dass keine der Mitarbeiterinnen mal einen Urlaubstag (oder mehrere) nehmen kann, da der komplette Urlaub ja so bereits festgelegt ist (also genau diese 25 Tage).

Will eine der Mitarbeiterinnen mal einen Urlaubstag haben, dann muss sie unbezahlten Urlaub nehmen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Schon alleine die Tatsache, dass es sich insgesamt nur um 25 Urlaubstage handelt...

Würde mich freuen, wenn hier jemand von Euch weiterhelfen kann.

Danke und Gruss,
jaypar