Erstellt am 18.09.2015 um 09:00 Uhr von Pickel
Der Standort des BRV ist von keinerlei Bedeutung. Er ist nicht der wichtigere Nutzer des BR-Büros.
Das Büro sollte am Hauptsitz liegen. Je nach Struktur des Unternehmens ggf. auch an einer möglichst zentralen Filialstelle.
Erstellt am 18.09.2015 um 09:09 Uhr von gironimo
Kommt natürlich immer auf die Betriebsstrukturen an. Aber es ist schon wichtig, das das Büro nicht irgendwo liegt. Es gibt zwar kein "erzwingbares" Mitbestimmungsrecht in dieser Frage, Ihr braucht Euch aber auch nicht alles aufs Auge drücken lassen.
Normaler Weise kommen hier die Grundsätze der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" zwischen AG und BR zum Zuge. Man verständigt sich auf die Lage des Büros - da wo es sinnvoller Weise liegen sollte/könnte.
Nutzer dieses Büros können natürlich alle BR-Mitglieder sein - und die Besucher des BR.
Erstellt am 18.09.2015 um 09:40 Uhr von stehipp
Das Büro nach dem Standort des Vorsitzenden zu richten macht auch nur bedingt Sinn. Was ist, wenn in 4 Jahren ein neuer gewählt wird? Wollt ihr dann immer mit dem Büro umziehen?
Macht doch dem AG klar, dass ihr das Büro auch nutzen wollt. Wenn das also irgendwo am Ende der Welt liegt, habt ihr weite Wege dorthin, die unnötige Arbeitszeitkapazitäten kosten.
Erstellt am 18.09.2015 um 10:26 Uhr von Fragenmann
Mehrere Standorte kann auch mehrere Büros bedeuten.
Wir sollten mal abgeschoben werden vom Hauptsitz an einen Nebensitz ab vom Schuss.
Kurz vor dem Gerichtstermin bekamen wir ein Büro am Hauptsitz und Nebensitz.
Die Argumentation wurde hiermit untermauert
http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=11608
"Aus dieser Funktion ist abzuleiten, dass in Betrieben, die aus mehreren räumlich weit entfernten Betriebsstätten bestehen, der Betriebsrat einen Anspruch auf einen Sitz am Ort der Betriebsleitung hat. Der Betriebsrat muss nicht hinnehmen, in Außenstellen „abgeschoben„ zu werden, von denen aus die Wahrnehmung seiner Aufgaben erschwert ist.
Ob der Arbeitgeber über einen geeigneten freien Raum verfügt, ist unerheblich. Gegebenenfalls muss er zur hinreichenden Ausstattung des Betriebsrats ein bisher anderweitig genutztes Zimmer räumen und dessen bisherige Funktion auslagern. Ebenfalls unerheblich ist der Einwand des Arbeitgebers, es stehe nicht fest, ob die Betriebsleitung in Frankfurt a.M. verbleibt. Mit einer zukünftigen Verlagerung der Betriebsleitung ist dann auch der Sitz des Betriebsrats zu verlegen."
Erstellt am 18.09.2015 um 12:02 Uhr von Ekcol
Da mehrheitlich alle BR-Mitglieder an unterschiedlichen Standorten tätig sind, hat sich bisher bewährt, dass unser Vorsitzender sein Büro auch als BR-Büro nutzen konnte und wir auch dort unsere Sitzungen, Monatsgespräche etc. abhalten konnten.
Jetzt hat der Vorsitz gewechselt, da der Bisherige das Unternehmen verlässt und der BR möchte das Büro am Dienstsitz des neuen Vorsitzenden haben. Unser AG bietet aber nur ein Büro am bisherigen Standort an?!
Erstellt am 18.09.2015 um 14:10 Uhr von derWaschbär
@Ekcol,
der AG lässt also das Büro DORT wo es war? Ihr wollt es aber woandres . Beim "neuen" BRV. Dann müsst ihr das klären. Ein recht auf das Büro ist dort wo der BR es für richtig hält gibt es so nicht. Die lage vom BR Büro ist zwar durchaus geregelt. Aber euer begehren fusst nicht auf §. Sondern der blossen aussage das das Büro wohl immer da war wo der BRV Arbeitet. Wenn das immer so war und es schon öfters passiret ist das der Büro örtlich wechselt. Dann könntet ihr was machen, aber so habt ihr das nachsehen.
Welche nateile habt ihr (oder die Arbeitnehmer) aktuell durch die lage vom Büro ?
Erstellt am 21.09.2015 um 11:23 Uhr von Ekcol
@derWaschbär
Ja, der AG möchte das Büro am alten Standort lassen. Für uns als BR bedeutet es, dass es immer mit Fahr- und Zeitaufwand verbunden ist. Sitzungen, Sprechzeiten, an Unterlagen zu kommen, in Ruhe Gespräche oder Telefonate zu führen etc.. Es nimmt uns ein Stück Flexibilität und schränkt uns im Handlungsspielraum ein. Ich weiß. dass es keinen § gibt, sondern "nur" der Anspruch aus § 40 BetrVG.
Erstellt am 21.09.2015 um 11:36 Uhr von Widder
@Ekcol
Genau da liegt euer Ansatz. Ihr habt erheblich mehr Aufwand um eurer BR - Tätigkeit nachzukommen.
Zieht das mal ordentlich mit An, Abmelden erhöhten BR - Tätigkeiten, Fahrzeiten, und Kosten für ein Monate durch. Früher oder später werden sich die einzelnen Vorgesetzten an euren Chef wenden, da sie, z. B. eine ordentliche Personalplanung nicht mehr gewährleisten können.
Spätestens dann werdet ihr eine bessere/andere Lösung bekommen.